Vor jeder Operation muß der Patient vom Arzt über die möglichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden. Dazu gehört auch das Risiko, daß eine Nachoperation nötig wird.
Im gegebenen Fall war nach einer Nierenoperation der Harnleiter undicht geworden. In einer zweiten Operation mußte deswegen eine Niere entfernt werden. Weil der Patient nicht schon vor dem ersten Eingriff auf die Möglichkeit dieser – wenn auch seltenen – Komplikation hingewiesen worden war, wurde der Arzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 40000 Mark verurteilt. Allerdings mußte der Patient seine Klage dazu bis zum Bundesgerichtshof durchfechten. (BGH, Az. VI ZR 101/95)
Helmut L. Karcher