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DAS ANTI-STALKING-GESETZ

Allgemein

DAS ANTI-STALKING-GESETZ

Die Justiz kann sich seit letztem Jahr um Verfolgte kümmern, ohne rechtliche Hilfskonstruktionen bemühen zu müssen. Denn seit 31. März 2007 ist der Paragraf 238 im Strafgesetzbuch in Kraft, der Nachstellung strafbar macht. Danach wurden im Jahr 2007 insgesamt 11 401 entsprechende Fälle erfasst, 88,4 Prozent davon wurden aufgeklärt.

Der Paragraf 238 im Wortlaut:

Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht,

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,

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3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,

4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder

5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:

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