Ärzte dürfen Patientenwünsche nicht einfach befolgen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken gab der Klage eines Mannes statt, der sich geweigert hatte, ins Krankenhaus zu gehen, obwohl sein Hausarzt bei ihm eine schwere Grippe mit Verwirrtheitszuständen diagnostiziert hatte. Am nächsten Tag hatte sich sein Zustand so verschlechtert, dass eine Einweisung unerlässlich geworden war. Der Patient warf seinem Arzt später vor, dass er seine Ablehnung akzeptiert hatte. Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an. Bei einer früheren Einweisung wäre die Krankheit weniger schwer verlaufen. Sie verurteilten den Arzt zu 14 000 Euro Schmerzensgeld.
AZ: 5 U 25/01
Thomas Willke