Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

„Eine automatische Maschine, die

Allgemein

„Eine automatische Maschine, die

„Eine automatische Maschine, die dem Aussehen des Menschen nachgebildet ist oder die Funktionen des Menschen ganz oder teilweise übernimmt” – so umschreibt der Brockhaus einen Roboter. Bei klinischen Anwendungen nimmt man es mit dieser Definition nicht ganz so genau. Zur Kategorie der Medizinroboter werden Laborroboter, die parallel Hunderte von Labortests erledigen, ebenso gezählt wie mobile Automaten, die Patienten mit Essen und Arznei versorgen, sowie hoch komplexe Geräte zur Unterstützung des Chirurgen bei einer Operation. Bei den Chirurgierobotern wiederum lassen sich autonom arbeitende Geräte von Systemen unterscheiden, die dem Operateur bei einem Eingriff lediglich assistieren. Autonome Roboter werden beispielsweise zum Einpassen von Hüft- oder Kniegelenk-Prothesen eingesetzt, wo sie die Operationsschritte selbstständig nach einem programmierten Ablauf verrichten. Systeme, die etwa bei Eingriffen im Bauchraum oder am Herzen verwendet werden, arbeiten dagegen per Fernsteuerung durch den Chirurgen. Sie dienen als dessen „verlängerter Arm”, indem sie seine Bewegungen an einem Steuerpult mit hoher Präzision im Operationsbereich am Patienten ausführen.

Anzeige

Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:

  • Wie kann die Wissenschaft helfen, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern?
  • Was werden die nächsten großen Innovationen?
  • Was gibt es auf der Erde und im Universum noch zu entdecken?

Hören Sie hier die aktuelle Episode:

Aktueller Buchtipp

Sonderpublikation in Zusammenarbeit  mit der Baden-Württemberg Stiftung
Jetzt ist morgen
Wie Forscher aus dem Südwesten die digitale Zukunft gestalten

Wissenschaftslexikon

Sach|sen|spie|gel  〈[–ks–] m. 5; unz.〉 berühmtes Rechtsbuch des MA, um 1220 von dem sächs. Ritter Eike von Repkow verfasst

Hoch|schul|ge|setz  〈n. 11; Rechtsw.; BRD〉 1 Gesetz, das die Ausbildung, die Organisation, den Betrieb u. die Rechte u. Aufgaben der Hochschulen der einzelnen Bundesländer regelt 2 = Hochschulrahmengesetz … mehr

Pil|len|dre|her  〈m. 3〉 1 〈früher scherzh.〉 Apotheker 2 〈Zool.〉 dunkelbrauner bis schwarzer Käfer, der aus Kot von Huftieren Kugeln formt, die er unter die Erdoberfläche befördert u. an denen er seine Eier ablegt: Scarabaeus; … mehr

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige