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Elektroschrott-Rückgabe jetzt auch bei Online-Händlern

Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte

Elektroschrott-Rückgabe jetzt auch bei Online-Händlern
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Alte Fernseher, Handys und Co: Ausgediente Elektrogeräte können ab dem 25. Juli 2016 sowohl bei Einzelhändlern als auch bei Online-Anbietern abgegeben werden, verkündet das Bundesumweltministerium. Ein Stichproben-Test zeigt allerdings, dass es an der Umsetzung der Rückgabe-Regelung hapern könnte.

Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind nun alle großen Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Online-Handel. Beim Onlinehandel wird die Versand-und Lagerfläche zu Grunde gelegt, erklärt das Bundesumweltministerium. Das neue Elektrogerätegesetz umfasst außerdem strengere Regeln für den Export alter Geräte beispielsweise in Entwicklungsländer.

Bessere Sammelstrukturen sollen entstehen

Konkret sehen die Regelungen vor: Große Elektrogeräte wie Fernseher oder Kühlschränke müssen Anbieter kostenlos zurücknehmen, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Elektro-Zahnbürsten und Mobiltelefone müssen hingegen auch ohne Neukauf kostenfrei zurückgegeben werden können. Die neuen Regelungen sollen dazu führen, dass mehr Elektroschrott gesammelt und fachgerecht entsorgt wird. Bislang erfolgt dies häufig illegal oder falsch, beispielweise über den Restmüll. 2013 betrug die Rücknahme-Quote in Deutschland nur 42,2 Prozent. So gehen jedes Jahr enorme Mengen eigentlich wiederverwertbarer Ressourcen verloren.

„Elektrogeräte zu entsorgen, wird jetzt einfacher, umweltfreundlicher und größtenteils kostenlos“, sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Es wird wesentlich mehr Sammelstellen als bisher geben, auch der Onlinehandel muss die Rücknahme organisieren. Damit schaffen wir jetzt eine Sammelstruktur, mit der wir mehr Elektrogeräte hochwertig recyceln lassen können. Das verringert Abfälle, spart Rohstoffe und Energie“, so die Bundesumweltministerin.

Kontrolle scheint wichtig

Zu den neuen Regelungen meldet sich nun allerdings der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisch zu Wort. Die Organisation begrüßt die neue Möglichkeit der Rückgabe, befürchtet jedoch eine schlechte Umsetzung in der Praxis. Diese Gefahr belegen stichprobenartige Tests der Umweltschützer. Der NABU hat in den vergangenen Wochen die bisherigen Hinweise der Großhändler auf die neue Rücknahme-Pflicht untersucht. Ergebnis: Teils bieten die Unternehmen eine kostenpflichtige Rücknahme an, teils wird auf kommunale Sammelstellen verwiesen. In einigen Fällen findet man auch keinerlei Informationen zu Rückgabemöglichkeiten. Auch Testanrufe beim Kundenservice brachten dem NABU zufolge kein zufriedenstellendes Ergebnis.

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„Es darf nicht sein, dass Amazon und Co auf unauffindbaren Unterseiten über die neue Rücknahme-Option informieren. Stattdessen sollten sie ihre Kunden schon auf der Startseite darauf hinweisen – und eine Rücknahme als Serviceleistung verstehen“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Damit die neue Regelung möglichst kundenfreundlich wird, sollten die Online-Händler bei der Rücknahme mit stationären Händlern oder sozialen Betrieben in Verbrauchernähe kooperieren. „Kurze Wege sind aus Kunden- und Umweltsicht wünschenswert. So müssen Verbraucher ihre Altgeräte nicht erst über einen Paketdienst versenden. Diese bequemere Form der Rückgabe sollten die Kunden auch von ihren Online-Anbietern einfordern“, so Miller.

Der NABU plädiert auch dafür, dass die zuständigen Behörden die Umsetzung der Rücknahmepflichten streng kontrollieren. „Die geforderten Sammelmengen können wir nur dann erreichen, wenn sich der Online-Handel nicht über Schlupflöcher aus der Verantwortung ziehen kann“, so Roth.

Quellen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und ReaktorsicherheitNABU

© natur.de – Martin Vieweg
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