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Entblößt

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Entblößt
Das Wissen um unsere Gene erfordert einen neuen Verhaltenskodex.

Was uns in einer ersten Rohfassung in wenigen Wochen vorliegen wird, wenn die Genjäger Craig Venter (siehe Beitrag „Der Antreiber”) und Francis Collins ihren Wettlauf ums menschliche Genom beendet haben, ist im Computer gespeichertes Katalogwissen. Wir werden erfahren, wie viele Gene den Menschen formen, so wie wir seit 1543 wissen – als der Anatom Andreas Vesal einen Menschenatlas veröffentlichte – wie viele Knochen und Gelenke wir haben und welche Muskeln sie bewegen.

Wir werden austüfteln können, welche Gene als Bauvorschrift für Proteine dienen, welche Textstellen im Erbgut Signale sind, mit deren Hilfe das Ablesen des Bauplans reguliert wird, was nur sinnfreier Leertext ist und was im menschlichen Genom Einsprengsel sind, die wir von anderen Tierarten oder von Viren im Lauf der Evolution untergeschoben bekommen haben.

Der Text, den Venter und Collins liefern, wird ein Modell sein, ein Schema für das Genom der Art Mensch, keiner konkreten Person zuzuordnen. Einzelne Menschen werden Abweichungen aufweisen, im Durchschnitt alle 500 Buchstaben, so daß wir damit rechnen können, daß zwischen je zwei nicht verwandten Menschen etwa zehn Millionen Abweichungen im genetischen Alphabet ziemlich wahllos über den Text versprengt existieren. Solche Differenzen sind für die genetischen Unterschiede zwischen den Individuen verantwortlich. Diese Schätzung sieht ab von gröberen Unterschieden, die beim Menschen seltener vorkommen und Ursache vieler genetisch bedingter Krankheiten sind. Der gröbste überhaupt mit Leben und Gesundheit vereinbare Unterschied ist allerdings der zwischen Mann und Frau, die sich in einem ganzen Chromosom, also einem Teilkapitel des Genoms mit etwa zwei Prozent der gesamten Information unterscheiden. Es ist aufschlußreich, daß der Unterschied zwischen Menschenmann und Schimpansen-Männchen nur etwa 1,6 Prozent des Genoms beträgt, also rein vom Umfang der genetischen Information her geringer ist als der zwischen Menschenmann und -frau. Was aber kann uns all das Wissen um unsere im Erbgut verschlüsselten Informationen nützen? Man könnte auch fragen: Wem können sie nützen?

Ich beginne mit dem Gesamtschema des Genoms, bevor ich individuelle Feinheiten in Betracht ziehe. Die Kenntnis wird sich auf 100000 Gene beziehen – manche schätzen auch 140000 –, also ebenso viele Eiweißbaupläne. Die meisten Gene werden so selten aktiviert, daß man keine Chance hat, sie durch klassische Eiweiß-Biochemie zu finden. Das Hormon Erythropoetin, zuständig für die Bildung roter Blutzellen, ist ein Beispiel – und zugleich eines für Nutzen und Mißbrauch. Erythropoetin ist ein lebensrettendes Arzneimittel bei schweren Blutverlusten und bei Krankheiten, die zu Blutarmut führen. Gleichzeitig ist es ein beliebtes, aber illegales Dopingmittel für Ausdauersportler. Die Information über das menschliche Genom wird also Kenntnisse über viele Tausende von Eiweißen liefern und zum Aufsuchen von Wirkstoffen benutzt werden, die sich an diese Eiweiße binden, sie ersetzen, aktivieren oder blockieren. Menschliches Insulin ist ein Beispiel dafür: human-spezifisch und nur durch Übertragung des Gens in Bakterien in nennenswerter Menge herstellbar. Die Entwicklung und Einführung solcher Wirkstoffe ist eine teure Sache, die Investitionen können 100 Millionen Dollar betragen. Deshalb verlangen Firmen Schutzrechte, bevor sie investieren.

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Darf man aber Gene des Menschen patentieren? Darf man die Nutzung des Informationsguts aller Menschen, das Ergebnis der Evolution, auf diese Weise privatisieren? Welche in der Natur erfundene Substanz kann überhaupt als schutzrechtsfähig bezeichnet werden? Wann ist die Erkenntnis eine Entdeckung, wann ihre Anwendung eine Erfindung? Schließlich: Kann man ein Gen überhaupt als humanspezifisch deklarieren, wenn es in ganz ähnlicher, manchmal identischer Zusammensetzung auch bei Tieren vorkommt? Menschen-, Rinder- und Schweineinsulin unterscheiden sich in wenigen Bausteinen – ist das eine einzige Substanz oder sind das verschiedene? Beim Insulin lautet die Antwort: verschiedene – denn sie unterscheiden sich in der Wirkung. Bei anderen Eiweißen könnten die Artunterschiede für die Funktion unwichtig sein. Gilt dann Substanzunterschied oder Wirkungsunterschied für das Schutzrecht? Bei der Kenntnis des Genomschemas der Art Mensch wird es nicht bleiben, das nächste Ziel ist die Erstellung individueller Genkarten. Schon heute kann man mittels DNA-Analyse die Herkunft von Gewebespuren eindeutig gewissen Personen zuordnen, etwa in der Kriminalistik. Man kann auch biologische Vaterschaft und Mutterschaft eindeutig nachweisen. Diese Informationen gewinnt man aus den sinnleeren Abschnitten des Genoms, weil dort die größten Abweichungen ohne gesundheitliche Folgen möglich sind. Es muß gesichert werden, daß flächendeckende DNA-Analysen zur Identifizierung von Tätern und die Aufbewahrung in Datenbanken nur mit solchen biologisch sinnleeren Abschnitten vorgenommen werden. Sonst könnten die Benutzer aus biologisch wichtigen Erbmerkmalen andere Schlußfolgerungen ziehen, die sie im Sinne des Personenschutzes nichts angehen. Das könnten Informationen über bestimmte genetisch bedingte Fähigkeiten oder die Veranlagung für bestimmte Krankheiten sein. Solche Schlußfolgerungen können deutlich sein – bei Krankheiten oder einfachen Körpermerkmalen, die nur durch ein Gen bestimmt werden. Sie können auch verschwommen sein – bei allen komplexen Merkmalen und Krankheiten. Sie können dem einzelnen Menschen nützen, zum Beispiel wenn er über genetische Risiken erfährt und sich mit Lebensweise oder Ernährung schützen kann. Sie wären auch nützlich, wenn man eine gefährliche Belastung im Beruf vermeiden kann: Bei Neigung zu Mehlstaubasthma sollte man besser keine Bäckerlehre beginnen.

Eher nutzlos ist eine Risikoinformation, wenn es keine Vorbeugung gibt – sie kann dann sogar eine seelische Belastung sein. Nachteilig schließlich wird eine solche Information, wenn sie zur Diskriminierung eines Menschen benutzt wird, zum Beispiel bei der Berufswahl. Genetische Information kann aber notwendig sein, wenn das Merkmal mit der beruflichen Leistungsfähigkeit zusammenhängt: Farbenblinde etwa müssen von manchen Tätigkeiten ausgeschlossen bleiben. Sie dürfen beispielsweise nie Pilot werden.

Ins Auge springt das Problem im Umgang mit genetischer Information bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen. Kennt die Versicherung das Krankheitsrisiko einer Person, dann kann sie das ausnützen: Sie kann die Person ablehnen oder ihr höhere Beiträge auferlegen. Umgekehrt kann ein Mensch aus der Kenntnis des eigenen Genoms Vorteil ziehen, bei der Lebensversicherung zum Beispiel durch eine extrem hohe Prämie im Todesfall, wenn er seine drastisch reduzierte Lebenserwartung kennt. Man müßte bei einem Vertrag fairerweise voraussetzen, daß beide Partner den gleichen Umfang an Kenntnissen oder Unwissen haben – aber gerade dann kann der Träger einer genetischen „Minusvariante” diskriminiert werden.

Eine wichtige Rolle wird genetische Information beim entscheidendsten Vorgang der Übertragung von Erbinformation im menschlichen Leben spielen: bei der Zeugung von Nachkommen. Hier wird ein „genetischer Paß” großen Nutzen bringen, aber auch viel Unsinn stiften und schlimmen Mißbrauch ermöglichen. Daß ein Paar vor der Familiengründung in der genetischen Beratung ermitteln läßt, ob dem Nachwuchs eine ernsthafte Erbkrankheit drohen könnte, dagegen kann man kaum ethisch argumentieren. Das könnte für viele zum „Drum prüfe, wer sich ewig bindet” gehören. Nicht akzeptabel wäre aber bereits die logische Folge, daß man durch künstliche Befruchtung aus Samen und Eizellen Embryonen erzeugt und nur den mit der „besten” genetischen Ausstattung von der Frau austragen läßt. Das öffnet nämlich den Übergang von negativer Auslese gegen schwere Defekte zu privater Eugenik durch vermeintliche oder sichere Herstellung gewünschter Erbeigenschaften.

Viele Menschen haben diese Überlegungen bislang rein akademisch gesehen. Aber das alles wird bald sehr konkret werden mit dem Wissen um unser Genom. Pessimisten sind der Überzeugung, daß damit die Büchse des Unheils geöffnet wird. Ich kann Pessimisten nicht widerlegen – ich sehe den Grund für ihre Befürchtungen. Ich sehe aber auch den möglichen Nutzen von Erkenntnis, und außerdem bin ich neugierig: Ich möchte „wissen, was die Welt im Innersten zusammenhält”. So kann ich den Pessimisten nur entgegnen, daß der Gegenstand von Ethik und Moral nicht rechtes und unrechtes Wissen ist, sondern rechtes und unrechtes Handeln.

Jens Reich

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Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:

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