25801 Mark bezahlte das Land Hessen, damit sich ein Mann, der wegen Raub mit Todesfolge verurteilt worden war, seine Tätowierungen auf Brust und Armen entfernen lassen kann. Der Landesrechnungshof stolperte über den Posten, das Justizministerium hält die Ausgabe für gerechtfertigt. Die Tattoos würden die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erschweren.
Ein Rätsel sind dem Frankfurter Laserexperten Prof. Roland Kaufmann aber die hohen Kosten: „100 bis 300 Mark pro Sitzung sind angemessen. Selbst wenn mehrere Termine nötig sind, erreicht man keine fünfstellige Summe.“
Nicola Siegmund-Schultze