Kann sich jeder Arzt „Schönheits-Chirurg“ nennen? Ja, denn die Begriffe „Schönheits-Chirurg“ und „Plastischer Chirurg“ sind bislang nicht rechtlich geschützt. Jeder zugelassene Arzt kann plastische Operationen ausführen, selbst wenn er über keinerlei chirurgische Ausbildung verfügt.
Was muss geändert werden? Es muss eine einheitliche Regelung für die Berufsbezeichnung gefunden werden. In Deutschland gibt es inzwischen eine Qualitätssicherungskommission, die die Qualifikation von Schönheits-Chirurgen überprüft und bewertet. Außerdem definiert die GÄCD Qualitätsstandards und legt Ausbildungsregeln fest. Bis diese Maßnahmen greifen, wird es allerdings noch eine Weile dauern.
Wie finden Patienten schon heute einen kompetenten Arzt? Man sollte den Arzt über seine Ausbildung und Erfahrung im Bereich der plastischen Chirurgie befragen und darüber, wie viele Eingriffe er im Jahr durchführt. Ein HNO-Facharzt mit 50 Nasen-Operationen, der auch eine Ausbildung für plastische Chirurgie gemacht hat, ist vertrauenswürdig.
Wann ist Vorsicht geboten? Ich warne vor der Aussage: Es ist gerade ein Termin frei geworden. Auch wenn der Arzt drängelt, besteht Grund zur Skepsis.
Hans Groth