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Kontroverse ums neue Bundesnaturschutzgesetz

Bundestag beschließt Novelle

Kontroverse ums neue Bundesnaturschutzgesetz
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Umwelt- und Natuschutzpolitik: Ein vielschichtiges Thema. Bild: vege/fotolia.com
Das Bundesumweltministerium feiert es als eine „gute Nachricht für den Naturschutz in Deutschland“: Der Bundestag hat das neue Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet. Doch Naturschutzorganisationen sehen neben Licht auch viel Schatten im neuen Gesetz.

Ziel der neuen Regelungen ist wie so oft in der Politik ein Kompromiss: Naturschutz, wirtschaftliche Interessen und die teils ökologisch problematischen Maßnahmen zur Energiewende sollen unter einen Hut gebracht werden. Entsprechend war das neue Bundesnaturschutzgesetz keine leichte Geburt. Mit der Verabschiedung hat der Bundestag die monatelange Hängepartie nun beendet. Die Novelle muss allerdings jetzt noch den Bundesrat passieren.

Vor allem über Defizite bei den ursprünglich geplanten Regelungen zum Schutz von Nord- und Ostsee hatten sich Naturschutzorganisationen im Vorfeld beschwert. Dies hatte offenbar Wirkung gezeigt und so wurden Veränderungen vorgenommen. Doch nach wie vor bemängeln der NABU und weitere Umweltverbände fehlende Regelungen, vor allem hinsichtlich der Landwirtschaft und Lösungen zum Stopp des Artensterbens.

Laut Bundesumweltministerium ist tatsächlich einer der wichtigsten Punkte des neuen Naturschutzgesetzes die Zukunft der Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagt dazu: „Auf der neuen Grundlage können wir nun weitere Meeresschutzgebiete ausweisen, die den Zustand in Nord- und Ostsee deutlich verbessern werden. Dabei werden wir wie immer alle Betroffenen einbeziehen und Interessen miteinander abwägen“, so Hendricks. Als einen weiteren besonderen Beitrag zur Stärkung der biologischer Vielfalt hebt das Ministerium die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen hervor. Diese Regelung soll beispielsweise Fledermäuse und anderen hochspezialisierte Arten schützen.

Lob und Kritik

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Der NABU reagierte auf die Verabschiedung der Novelle sowohl mit Lob als auch mit Tadel: „Die Abgeordneten haben sich klar positioniert: Beim Schutz von Nord- und Ostsee lassen sie sich nicht von Lobbygruppen an die Leine legen. Das ist richtig so. Das Bundesumweltministerium tat gut daran, gemeinsam mit dem Parlament den Angriff mehrerer anderer Ministerien abzuwehren, die sich ein gefährliches Vetorecht hatten sichern wollen“, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes.

Gleichzeitig bringe das neue Bundesnaturschutzgesetz allerdings in anderen Bereichen keine großen Fortschritte, beklagt der NABU. Mit Blick auf den Artenschwund wäre es zum Beispiel wichtig gewesen, die Vorschriften zur Vernetzung bestehender Biotope zu verbessern und die Liste geschützter Biotope deutlich zu erweitern. Immerhin wurden Höhlen und Stollen einbezogen, hebt der NABU positiv hervor. Aber es gibt der Naturschutzorganisation zufolge auf der Liste immer noch wichtige Lücken: Es fehlen sowohl Wallhecken als auch Streuobstwiesen – und damit wahre Hotspots für den Erhalt der Artenvielfalt.

Weitere Novelle notwendig?

Außerdem mangelt es nach wie vor an konkreten Vorgaben für die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft und beim Artenschutzrecht, so die Kritik. Es befinden sich zahlreiche unbestimmte und damit wenig anwenderfreundliche Rechtsbegriffe im neuen Gesetz. Nach Ansicht des NABU ist deshalb „eine weitere Novelle des Gesetzes unbedingt notwendig“.

Deutlich provokanter formuliert die Deutsche Wildtier Stiftung ihre Kritik am neuen Bundesnaturschutzgesetz: Es legalisiere die Tötung von Wildtieren und außerdem würden nun Bauvorhaben wie die Windkraft über dem Artenschutz stehen. Konkret geht es dabei um den Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes: Besonders der Ausdruck der „Signifikanz“ sei darin problematisch. Erst ab dieser undefinierten Schwelle soll das bisherige Tötungsverbot wirken. Doch wer entscheidet, wie viele tote Tiere signifikant sind, kritisiert die Naturschutzorganisation. „Es wurde mit einem Federstrich gegen Natur- und Artenschutz entschieden“, meint Fritz Vahrenholt von der Deutschen Wildtier Stiftung.

Umweltministerin Hendricks hebt hingegen erneut die Bedeutung von Kompromissen beim Naturschutz hervor: „Ohne eine weltweite Energiewende können wir die biologische Vielfalt nicht erhalten. Sie betont aber auch: „Die Energiewende ist jedoch nur dann wirklich nachhaltig, wenn sie im Einklang mit der Natur gelingt.“ Es bleibt zu hoffen, dass  die Natur- und Umweltpolitik in Deutschland tatsächlich zu günstigen Mittelwegen findet.

Quellen: Bundesumweltministerium, NABU, Deutsche Wildtier Stiftung

© natur.de – Martin Vieweg
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