Der bundesweite Arzt-Such-Service ASS für Patienten ist rechtlich nicht zu beanstanden, meint das Landgericht Kiel. ASS wird von der Stiftung Gesundheit betrieben – nach eigenen Angaben ohne kommerzielles Interesse. Das Gericht wies eine Klage der „Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb“ zurück. Die Kläger hatten moniert, daß die Kosten für den Suchdienst zum Teil von den Ärzten getragen würden, die darin verzeichnet sind. Damit würden sie gegen das Werbeverbot verstoßen.
Die Kieler Richter dagegen halten den Service nicht für standeswidrige Werbung. Unter der kostenlosen Rufnummer 0130-739009 können sich Interessierte spezialisierte Ärzte, Zahnärzte und Kliniken nennen lassen. (AZ: LG Kiel, 16019/98)
Nicola Siegmund-Schultze