Ein Chirurg muß 6000 Mark Schmerzensgeld bezahlen, weil er einen abgebrochenen Bohrer versehentlich in der Kniescheibe einer Patientin stecken ließ. Dazu verurteilte ihn das Oberlandesgericht München. Der Arzt gab an, er habe den Bohrerbruch nicht bemerkt. Erst als die Patientin über Knieschmerzen klagte, entdeckte der Mediziner das Metallstück. Der Ertappte versuchte seinen Fehler zu schmälern: Selbst wenn er das Metall entdeckt hätte, hätte er es im Knie gelassen. Das wäre für die Patientin angenehmer gewesen, als das Stück zu entfernen. Das Gericht sah das anders: Der Chirurg hätte den Bohrer bemerken und sofort beseitigen müssen. (AZ: 1 U 5439/98)
Ulrich Fricke