Anästhesisten und Operateure müssen sich über die Vereinbarkeit von Narkose und Operationsmethode abstimmen. Sonst haften beide für einen Schaden, den ein Patient erleidet.
In dem Rechtsstreit ging es um schwere Verbrennungen, die ein dreijähriges Kind bei einer Operation erlitt. Das Kind wurde am rechten Auge operiert. Die Blutungen stillte der Chirurg mit einem Thermokauter, der Gefäße durch Erhitzung verschließt. Die Anästhesistin führte dem Kind während der Narkose über einen Schlauch konzentrierten Sauerstoff zu. Dieser entzündete sich am Thermokauter, die Flammen verbrannten das Kind im Gesicht.
Die Ärzte gaben an, jeder für sich habe nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt. Wenn aber die Kombination der Methoden dem Patienten schaden könne, urteilten die Richter am Bundesgerichtshof, hätte einer von beiden eine andere Vorgehensweise wählen müssen. (AZ: VI ZR 367/97)
Ulrich Fricke