Wer bei einer Fahrt ins Blaue zugesagt hat, ein Heilmittel zu kaufen, muß sich nicht daran halten, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Mit dem Urteil gaben die Richter einer 75jährigen recht, die sich verpflichtet hatte, eine Magnetmatte gegen Rheumaschmerzen für 498 Mark zu erwerben. Als die Kundin es sich anders überlegte, ging der Veranstalter vor Gericht. Seine Klage wurde abgewiesen. (AZ: 30 C 2933/97-71)
Nicola Siegmund-Schultze
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