Auch wenn ein Patient nicht mit der bestmöglichen Ausstattung behandelt wird, hat er bei Folgeschäden nicht automatisch Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage einer 45jährigen ab, der ein Krebsgeschwür aus der Brust entfernt worden war. An die Operation schloß sich eine Strahlentherapie an. Die verursachte eine schwere Hautentzündung und ließ die Rippen morsch werden, so daß sechs davon brachen. Die Patientin warf den Ärzten vor, sie ohne Computerunterstützung bestrahlt und so die Gesundheitsschäden verschuldet zu haben. Laut Gericht muß zur Bestrahlungsplanung jedoch kein Rechner eingesetzt werden. Rippenbrüche seien zudem eine bekannte Komplikation bei der Brustbestrahlung. (AZ: 5 U 103/97)
Ulrich Fricke