Beamten kann der Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn sie sich weigern, ihre Ärzte gegenüber einem Amtsarzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat damit der Landeszentralbank in Hamburg Recht gegeben, die einen 59jährigen Mitarbeiter entlassen hatte.
Der Beamte war häufig krank, wollte aber keine Berufsunfähigkeitsrente beantragen, wie es die Bank empfahl. Er verbot seinen Ärzten, die Krankenakten von einem Amtsarzt einsehen zu lassen, der über eine Berufsunfähigkeit entscheiden sollte. Der Amtsarzt, so das Urteil, muß sich über die Krankengeschichte informieren dürfen, der Arbeitgeber darf das aber nicht. (AZ 2 AZR 801/96)
Nicola Siegmund-Schultze