Ein Raucher, der darüber informiert worden ist, daß Verengungen der Blutgefäße zur Unterversorgung mit Sauerstoff und zum Absterben von Gliedmaßen führen können, und der trotzdem weiterraucht, ist juristisch mitschuld, wenn der Arzt bei einer nötigen Amputation einen Fehler macht. Der Patient habe dann nicht den vollen Anspruch auf Schadensersatz. (OLG Köln, AZ: 5 U 256/94)
Nicola Siegmund-Schultze