Wer alkoholisiert eine Straftat begeht, ist nicht automatisch „vermindert schuldfähig“, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Gewohnheits-Trinker können auch mit hohem Blutalkoholspiegel Herr ihrer selbst sein, meinten die Richter. Sie wiesen die Revision eines Mannes zurück, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und trotz 2,38 Promille Alkohol im Blut für voll schuldfähig erklärt worden war (AZ. 1 StR 511/95).
Nicola Siegmund-Schultze