Was man tun sollte, wenn man von einem Stalker belästigt und verfolgt wird:
· Dem Stalker sofort klar machen, dass man keinen Kontakt wünscht. Sich bei Ex-Partnern nicht auf eine „allerletzte“ Aussprache einlassen.
· Nicht ans Telefon gehen und keine Briefe beantworten, damit der Stalker ins Leere läuft.
· Geschenke nicht zurückschicken – das könnte als Kränkung empfunden werden.
· Konsequent bleiben!
· Alle Vorkommnisse – was der Stalker schickt, mitteilt und unternimmt – in einen Kalender eintragen, damit Beweise vorliegen.
· Keine persönlichen Unterlagen in den Hausmüll werfen.
· Schutz bei Telefonterror und Stalking via Computer (Cyber-Stalking): Geheime Rufnummer, Fangschaltung, Zweitanschluss, neue E-Mail-Adresse.
· Öffentlichkeit schützt: Das gesamte Umfeld (Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn) informieren.
· Vertrauten Personen von Sorgen und Ängsten berichten.
· Bei gesundheitlichen Problemen in Folge des Stalkings ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfe suchen.
· Bei einer akuten Bedrohung – wenn der Stalker in die Wohnung eindringt oder ein körperlicher Angriff droht – die Polizei über den Notruf 110 alarmieren.
· Wenn ein Stalker im Auto folgt, zur nächsten Polizeidienststelle fahren.
· Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn von wenigen Ausnahmen abgesehen, wirkt schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei.
HILFE IM INTERNET
Polizei: www.polizeiberatung.de
Weisser Ring: www.weisser-ring.de
Deutsche Stalking-Opferhilfe e.V.: www.deutsche-stalkingopferhilfe.de