Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Mitgliedern privater Krankenversicherungen gestärkt. Bisher konnten die Unternehmen Klagen gegen eine Beitragserhöhung sehr einfach abwehren, indem sie behaupteten, sie hätten ein berechtigtes Interesse, ihre Daten zur Berechnung der Prämien geheimzuhalten. Das Amts- und Landesgericht Saarbrücken hatte einem Kläger sogar beschieden, der Versicherte müsse „darauf vertrauen“, daß die Erhöhung ordnungsgemäß geprüft worden sei. Das Verfassungsgericht widersprach dieser Auffassung und räumte mit seinem Spruch nun mit dem blinden Vertrauen gegenüber der Versicherungswirtschaft auf. (AZ: 1 BvR 2203/98)
Ulrich Fricke