Nach dem Kyoto-Protokoll müssen die Industrieländer den Ausstoß ihrer Treibhausgase bis 2010 im Schnitt um 5,2 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren. Die meisten Länder wollten es jedoch erst ratifizieren, wenn ein festes Regelwerk dazu vorliegt.
WÄLDER UND BÖDEN: Einige Länder, insbesondere Japan, Kanada und Russland, dürfen sich einen großen Teil ihrer Wirtschaftswälder für ihr Klimaschutzziel anrechnen lassen. Dazu könnten zählderaufforstung in Entwicklungsländern anrechnen lassen. Bäume nehmen beim Wachsen Kohlendioxid auf und speichern den Kohlenstoff. Diese Speicherfähigkeit ist jedoch begrenzt, und bei globaler Erwärmung könnten Wälder sogar wieder Kohlendioxid abgeben.
Im Kyoto-Protokoll ist die Anrechnung von Forstwirtschaft zum Erreichen des Klimaschutzzieles zwar vorgesehen. Umstritten war jedoch, in welcher Menge sich die Länder dies anrechnen lassen dürfen. Nach Angaben des WWF müssen die Industrieländer im Schnitt allein durch die Anrechnung der Waldwirtschaft ihre Treibhausgase aus Industrie und Verkehr nur noch um 1,8 Prozent reduzieren. Die Anrechnung gilt als großes Entgegenkommen an Japan, das besonders davon profitiert.
Der HANDEL mit Treibhausgas-Zertifikaten zwischen Industrieländern ist unbegrenzt. Russland darf besonders viele Emissionszertifikate verkaufen. Durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch produziert es derzeit wesentlich weniger Kohlendioxid, als im Kyoto-Protokoll zugestanden. Alle Industrieländer dürfen sich technisch effiziente Kraftwerke, die sie in anderen Industrieländern bauen, anrechnen lassen.
HILFEN FÜR ENTWICKLUNGSLÄNDER: Die Industrieländer dürfen sich auch Projekte zur umweltfreundlichen Entwicklung in den ärmeren Staaten anrechnen lassen. Dabei sind Kernkraftwerke jedoch eindeutig ausgeschlossen.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG: Die Entwicklungsländer erhalten zudem finanzielle Unterstützung, um sich besser gegen Umweltkatastrophen zu wappnen (Deichbau und anderes) und die Folgen der Klimaerwärmung zu bekämpfen. Zudem gibt es Gelder für eine umweltfreundliche Entwicklung ihrer Wirtschaft.
KONTROLLE UND STRAFE: Für jede Tonne Kohlendioxid-Reduzierung, die in der ersten Verpflichtungsperiode nicht erreicht wird, soll es einen Strafzuschlag geben. Wenn ein Land eine Tonne zu wenig reduziert hat, muss es in der folgenden Verhandlungsperiode 1,3 Tonnen einsparen. Zudem wurde ein Kontrollgremium eingerichtet. Die Länder haben damit eine Entscheidung über das System der Erfüllungskontrolle getroffen. Darüber, wie rechtlich verbindlich es ist, soll auf der ersten Konferenz nach Inkrafttreten des Protokolls entschieden werden.
Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es 55 Staaten ratifiziert haben, auf die 1990 zusammen 55 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen entfielen.