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Agri-Photovoltaik: Ausbau wird ausgebremst

Erde|Umwelt

Agri-Photovoltaik: Ausbau wird ausgebremst
Agri-Solaranlage
Hoch aufgeständerte Agri-PV Anlage. © Universität Hohenheim / Schweiger

Ernte und Strom vom Acker: Durch Agri-Photovoltaik können auf landwirtschaftlichen Flächen gleichzeitig Nahrungsmittel und Solarstrom produziert werden. Eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ermöglicht nun zwar eine Förderung solcher Anlagen. Doch gerade kleinere, hochgeständerte Agro-Solaranlagen unterhalb von einem Megawatt werden nicht berücksichtigt, was den privaten Ausbau durch einzelne Landwirtschaftsbetriebe hemmt. Zudem ist das Genehmigungsverfahren noch zu aufwendig, kritisieren Forscher.

Sie produzieren Solarstrom und schützen Kulturpflanzen vor zunehmenden Extrem-Wettern: Durch Solarmodule neben oder über Kulturpflanzen können landwirtschaftliche Flächen gleich doppelt genutzt werden. Die Technologie nennt sich Agri-Photovoltaik. Als besonders sinnvoll und lohnend gelten dabei hoch aufgeständerte Anlagen. Bei diesen sind die Solarmodule auf Metallgerüsten so hoch angebracht, dass Traktoren und andere landwirtschaftliche Geräte ungehindert darunter hindurchfahren können. Weil die Module zudem einen Teil des Lichts durchlassen, bekommen die Pflanzen darunter genügend Licht, sind aber gleichzeitig vor zu starker Sonneneinstrahlung geschützt. „Die Kulturpflanzen profitieren von dem Schutz der Solar-Module“, erklärt Andreas Schweiger von der Universität Hohenheim.

Um die Energiewende voranzutreiben, sollen daher in Zukunft mehr solcher Agri-Photovoltaikanlagen installiert werden. „Diese Anlagen können einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten“, sagt Schweiger. Der Haken jedoch: Vor allem wegen der gestiegenen Stahlpreise sind die hoch aufgeständerten Anlagen teurer als bodennahe Modelle. Die vergleichsweise hohen Kosten stehen einem Durchbruch der besonders nutzbringenden, hoch aufgeständerten Anlagen im Weg. „Dafür brauchen sie dringend Aussicht auf eine angemessene Förderung“, so Schweiger.

Förderung ja, aber nur für Große

Durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) in diesem Jahr wurden erste Rahmenbedingungen zum Ausbau der Agri-Photovoltaik geschaffen. So ist es zukünftig möglich, eine finanzielle Förderung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten, soweit die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche durch die Anlage nicht nennenswert eingeschränkt wird. Für hoch aufgeständerte Agri-Solaranlagen sieht die Novelle zudem unter bestimmten Bedingungen – bei einer Leistung von mehr als einem Megawatt, bei Bürgersolaranlagen ab sechs Megawatt – zusätzlich eine Prämie vor, die die Mehrkosten für die aufwändigere Unterkonstruktion ausgleichen soll.

Die Wissenschaftler der Arbeitsgruppe Begleitforschung Agri-Photovoltaik halten dies aber nicht für ausreichend. Denn großes Ausbaupotenzial besteht ihrer Ansicht nach gerade bei kleineren, von einzelnen Landwirten installierten Anlagen. „Es erscheint jedoch deutlich wahrscheinlicher, dass örtliche Landwirtschaftsbetriebe die notwendigen Investitionen von kleinen Anlagen im Bereich einiger 100 Kilowatt eher stemmen können als für große Anlagen von einem Megawatt und mehr“, so die Forscher. Ihrer Ansicht nach ist die jetzt beschlossene Förderung daher nicht ausreichend. „Mit einer Förderung auch kleinerer Agri-PV-Anlagen können die Akzeptanz vor Ort erhöht und die Hürden für den Einstieg in Agri-PV gesenkt werden“, konstatieren sie in ihrem Positionspapier.

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Zu komplizierte Genehmigungsverfahren

Als eine weitere Hürde sehen Schweiger und seine Kollegen das zu aufwendige und komplizierte Genehmigungsverfahren. Denn anders als alle anderen erneuerbaren Energien gelten Agri-PV Anlagen nicht als privilegierte Bauvorhaben. Das bedeutet: Ein Bebauungsplan durch die örtliche Kommune ist nötig. Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen viel Zeit in Anspruch und verzögern den Ausbau der Anlagen. Die Wissenschaftler fordern daher, dass Agri-PV Anlagen in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben künftig ebenfalls als privilegiert eingestuft werden. Dadurch wären Genehmigungen einfacher und schneller möglich.

Quelle: Universität Hohenheim; Positionspapier Agriphotovoltaik (PDF)

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