Nach den Niederlanden könnte Belgien das zweite Land sein, in dem aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt ist. Der belgische Senat genehmigte den Gesetzesentwurf, der sterbenskranken Patienten die Möglichkeit gibt, ihrem Leben ein Ende zu setzen und so ihre Würde zu bewahren.
Der Abstimmung gingen 18 Monate Ausschußdiskussionen und drei Tage Senatdebatte voraus. Bei zwei Enthaltungen waren 44 für und 23 gegen Sterbehilfe.
Heike Heinrichs
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