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Rechtsmediziner hoffen auf Phantombild per Gentest

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Rechtsmediziner hoffen auf Phantombild per Gentest
Rechtsmediziner wollen in fünf bis zehn Jahren in der Lagen sein, Phantombilder von Straftätern mit Hilfe von Genanalysen zu erstellen. Schon heute ließen Genuntersuchungen Rückschlüsse auf die Haar- oder Augenfarbe des Erbgut-Trägers zu, sagte der Präsident des 19. Kongresses der Internationalen Gesellschaft für Forensische Genetik (Rechtsmedizinische Genetik/ISFG), Bernd Brinkmann, zum Auftakt der Tagung am Dienstag. Mit neuen Techniken könnten in Zukunft auch Partien des Gesichts oder sogar das komplette Antlitz nachgebildet werden.

Rechtsmediziner wollen in fünf bis zehn Jahren in der Lagen sein, Phantombilder von Straftätern mit Hilfe von Genanalysen zu erstellen. Schon heute ließen Genuntersuchungen Rückschlüsse auf die Haar- oder Augenfarbe des Erbgut-Trägers zu, sagte der Präsident des 19. Kongresses der Internationalen Gesellschaft für Forensische Genetik (Rechtsmedizinische Genetik/ISFG), Bernd Brinkmann, zum Auftakt der Tagung am Dienstag. Mit neuen Techniken könnten in Zukunft auch Partien des Gesichts oder sogar das komplette Antlitz nachgebildet werden.

Forschungen von Anthropologen hätten ergeben, dass bestimmte Regionen des menschlichen Gesichts wie etwa die Stirn oder die Augenpartie komplett vererbt würden. Die Einführung der bereits angewendeten Gentests zur Überführung von Straftätern bezeichnete Brinkmann als bahnbrechend für die Verbrechensbekämpfung.

Neben dem erwarteten Einsatz der Phantombild-Technik in der Kriminalistik kann die Methode Brinkmann zufolge auch in der Archäologie angewandt werden. Mit Hilfe der Genanalyse eines gefundenen Knochens könne dann das Gesicht seines „Besitzers“ rekonstruiert werden. Bisher sei die Wissenschaft auf das Vorhandensein eines Schädelknochens angewiesen, anhand dessen Experten im Labor Weichteile wie Nase oder Ohren rekonstruierten.

Brinkmann ist Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Münster und amtierender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin sowie ISFG-Vorstandsmitglied. Die wissenschaftliche Gesellschaft verbindet weltweit über 700 Mitglieder aus 51 Ländern. Die Grundlagen der heutigen bundesweiten „Gen-Datei“ wurden den Angaben zufolge von ISFG-Experten entwickelt.

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dpa
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