Forschungen von Anthropologen hätten ergeben, dass bestimmte Regionen des menschlichen Gesichts wie etwa die Stirn oder die Augenpartie komplett vererbt würden. Die Einführung der bereits angewendeten Gentests zur Überführung von Straftätern bezeichnete Brinkmann als bahnbrechend für die Verbrechensbekämpfung.
Neben dem erwarteten Einsatz der Phantombild-Technik in der Kriminalistik kann die Methode Brinkmann zufolge auch in der Archäologie angewandt werden. Mit Hilfe der Genanalyse eines gefundenen Knochens könne dann das Gesicht seines „Besitzers“ rekonstruiert werden. Bisher sei die Wissenschaft auf das Vorhandensein eines Schädelknochens angewiesen, anhand dessen Experten im Labor Weichteile wie Nase oder Ohren rekonstruierten.
Brinkmann ist Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Münster und amtierender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin sowie ISFG-Vorstandsmitglied. Die wissenschaftliche Gesellschaft verbindet weltweit über 700 Mitglieder aus 51 Ländern. Die Grundlagen der heutigen bundesweiten „Gen-Datei“ wurden den Angaben zufolge von ISFG-Experten entwickelt.
Rund 400 Experten aus aller Welt wollen bis Samstag in Münster die neuesten Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der DNA-Analytik und dadurch eröffnete Perspektiven für die Rechtsmedizin erörtern.