Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Studie: Achterbahnfahren kann dem Gehirn nicht schaden

Erde|Umwelt Gesundheit|Medizin

Studie: Achterbahnfahren kann dem Gehirn nicht schaden
Achterbahnfans müssen sich um ihr Gehirn keine Sogen machen: Selbst die neuesten, schnellsten und härtesten Achterbahnen sind für einen gesunden Menschen unbedenklich. Die starken Beschleunigungen, die hohen Geschwindigkeiten oder die schnellen Drehungen sind nicht stark genug, um das Gehirn verletzen. Das haben amerikanische Mediziner herausgefunden (Journal of Neurotrauma, Oktoberausgabe).

Die Forscher um Douglas Smith von der Universität Pennsylvania untersuchten mit einem einfachen mathematischen Modell die physikalischen Kräfte, die Fahrgäste auf drei der populärsten und heftigsten amerikanischen Achterbahnen erfahren: die Stärke und die Richtung der Beschleunigungen und die Zeitspanne, über die die Passagiere der Kraft ausgesetzt sind. Selbst wenn die Forscher den extremsten Fall für ihre Berechnungen annahmen, blieben die Kräfte innerhalb sicherer Grenzen. Sie lagen weit unter den Belastungen, die eine Hirnverletzung auslösen könnten.

Einzelfälle hatten Bedenken geweckt, dass die modernen Achterbahnen dem Gehirn schaden oder es sogar verletzen könnten. Hier könnten bereits vorhandene Verletzungen des Gehirns dahinterstecken, sagen die Forscher. Außerdem müssten andere Faktoren wie zum Beispiel Bluthochdruck aufgrund der Aufregung in Betracht gezogen werden.

ddp/bdw – Cornelia Pfaff
Anzeige

Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:

  • Wie kann die Wissenschaft helfen, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern?
  • Was werden die nächsten großen Innovationen?
  • Was gibt es auf der Erde und im Universum noch zu entdecken?

Hören Sie hier die aktuelle Episode:

Aktueller Buchtipp

Sonderpublikation in Zusammenarbeit  mit der Baden-Württemberg Stiftung
Jetzt ist morgen
Wie Forscher aus dem Südwesten die digitale Zukunft gestalten

Wissenschaftslexikon

Ge|richts|be|schluss  〈m. 1u; Rechtsw.〉 gerichtlicher Beschluss ● jmdn. per ~ zu etwas zwingen; laut ~ wurde der Verkauf untersagt

Bio|pro|tek|ti|on  〈f. 20〉 Bemühung, sowohl den Lebensraum als auch die Lebewesen darin vor Schäden zu bewahren

Rönt|gen|un|ter|su|chung  〈f. 20; Med.〉 Untersuchung von Stoffen, bes. des menschl. Körpers, mithilfe von Röntgendurchleuchtung u. –aufnahme

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige