Im Herbst 1982 zerbrach die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt. Das Ereignis überschattete die anlaufende Debatte über den im Frühjahr anstehenden Zensus. Doch aufgeschoben war nicht aufgehoben. Mit Wucht entbrannte in den ersten Monaten des Jahres 1983 eine heftige Debatte um das „Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung“, ehe das Bundesverfassungsgericht selbiges für verfassungswidrig erklärte – sehr zum Ärger der radikaleren Zensusgegner, die auf eine Konfrontation mit dem System aus waren. Das Gerichtsurteil begründete den modernen Datenschutz in der Bundesrepublik. Doch als ein stark überarbeitetes Gesetz verabschiedet wurde und der Zensus 1987 mit vier Jahren Verspätung anlief, hatten sich die Wogen keineswegs gelegt…
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