Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Der Malerfürst Hans Makart

Schönheitsideale und Mode im Mittelalter

Der Malerfürst Hans Makart

Als Universaldesigner der Ringstraßenzeit prägte Hans Makart (1840 – 1884) nicht nur die Malerei, sondern auch den Zeitstil in Theater, Wohnkultur und Mode. Man sprach vom Makart-Rot und vom Makart-Bouquet, ja, sogar von Makart-Hut, Makart-Dekolleté oder Makart-Baiser. Inbegriff des Makart-Stils war sein Atelier, das vom Künstler als Bühne der Repräsentation und der Selbstdarstellung inszeniert wurde. Im Mittelpunkt der Ausstellung „Makart. Ein Künstler regiert die Stadt“, die noch bis zum 16. Oktober im Wien Museum im Künstlerhaus zu sehen ist, stehen die vielfältigen Beziehungen zwischen Künstler, Stadt und Gesellschaft. Einen Höhepunkt bilden Originalexponate des Huldigungsfestzugs für Kaiser Franz Joseph I. und seine Gemahlin „Sisi“ 1879, den Makart als Großereignis künstlerisch gestaltet hat. Neben Hauptwerken aus eigenem Bestand werden hochkarätige Leihgaben gezeigt, darunter vier Gemälde aus Makarts Bilderzyklus zum „Ring des Nibelungen“, die erstmals seit ihrer Erstpräsentation 1883 wieder in Wien vereint zu sehen sind. Parallel zu der Schau im Wien Museum ist im Unteren Belvedere noch bis zum 9. Oktober die Ausstellung „Makart. Maler der Sinne“ zu sehen.

Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Aktueller Buchtipp
Wissenschaftslexikon

p. a.  〈Abk. für〉 1 per annum 2 〈veraltet〉 pro anno … mehr

♦ As|tro|bio|lo|gie  〈f. 19; unz.〉 Wissenschaft, die sich mit dem (vermuteten) Leben außerhalb der Erde (im Weltall u. auf anderen Planeten) befasst

♦ Die Buchstabenfolge as|tr… kann in Fremdwörtern auch ast|r… getrennt werden.

Für|sor|ge|pflicht  〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Pflicht, für das Wohl der jmdm. anvertrauten Personen zu sorgen, z. B. des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern ● der Staat vernachlässigt seine ~ gegenüber den Bürgern

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige