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Deutsche Digitale Bibliothek ist online

Geschichte|Archäologie

Deutsche Digitale Bibliothek ist online
Screenshot der Suchmaske der Deutschen Digitalen Bibliothek. (DDB)

Seit dieser Woche ist die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) im Internet aufrufbar (www.deutsche-digitale-bibliothek.de). Das Portal bietet Zugriff auf Millionen digitalisierter Kulturschätze in Bibliotheken, Museen und Archiven. Seit Sommer 2007 haben Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen an der Umsetzung gearbeitet. Nach fünf Jahren Aufbauzeit ist die Deutschen Digitalen Bibliothek jetzt als Beta-Version gestartet und bietet eine zentrale Internet-Plattform für den Zugriff auf zunächst rund 5,5 Millionen Datensätze. Sie stammen vorerst aus rund 80 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen wie Museen, Archiven oder Bibliotheken. Später einmal könnten sich insgesamt bis zu 30.000 Einrichtungen an dem Netzwerk beteiligen.

Das Erstellen der Digitalisate ist aufwendig und teuer. „Die Bibliotheken müssen Finanzierungsmöglichkeiten finden, um die entsprechenden Geräte anzuschaffen, um das nötige Personal einzustellen, um die Infrastrukturen zu schaffen“, sagt Dr. Frank Simon-Ritz, Direktor der Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar und Vorstandsmitglied des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv). Die Digitalisierung der Bestände wird seit 1995 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Es gibt auch Programme auf Länderebene oder private Unterstützer.

Die DDB wird aus Mitteln von Bund und Ländern finanziert. Für den Aufbau der Infrastruktur hat der Bund acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für fünf Jahre ab 2011 haben Bund und Länder 2,6 Millionen Euro jährlich für den Betrieb zugesichert. Sie ist zugleich der deutsche Beitrag zur Europeana. In diese europäische digitale Bibliothek stellen Bibliotheken, Museen und Archive aus mittlerweile 35 europäischen Staaten ihre Schätze ein.

„Neben der Finanzierung sind die Urheberrechte ein weiteres Problem beim Thema Digitalisierung“, sagt Simon-Ritz. Bislang können fast nur Werke eingescannt werden, bei denen der Autor vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Denn diese sind urheberrechtsfrei. Schwierig ist die Klärung der Rechte, wenn ein Sterbedatum noch nicht so lange zurückliegt oder sich nicht ohne weiteres ermitteln lässt. Anders ist das etwa bei den jüngeren so genannten vergriffenen und verwaisten Werken. An den vergriffenen Werken besteht in der Regel kein Verwertungsinteresse mehr. Deshalb sind sie im Buchhandel nicht mehr erhältlich. Bei den verwaisten Werken sind die Rechteinhaber unbekannt. „Hunderttausende von ihnen lagern derzeit in Bibliotheken und konnten bislang nicht digitalisiert werden“, sagt Simon-Ritz. Um diese Werke nutzbar zu machen, sei im Einvernehmen mit den Verlagen dringend eine Urheberrechtsnovellierung nötig.

Die Digitalisierung ist auch eine Maßnahme, um wertvolle, oft historische, Bestände zu erhalten. Sie ersetzt zwar nicht die Wiederherstellung eines Originals. Doch die digitalen Kopien machen den Bibliotheksnutzern die kostbaren Werke auf eine neue Weise zugänglich. Das ermöglicht einen offeneren Zugang als bisher und es dient dem Schutz der Originale, die dadurch seltener in ihrer Papierform genutzt werden müssen. Ein besonderes Problem der Digitalisierung ist jedoch die elektronische Langzeitarchivierung. Denn mit dem rasanten technologischen Wandel werden die heutigen Speichermedien und Programme in wenigen Jahren technisch veraltet sein. So wie heute Floppy Disks aus den 90er Jahren nicht mehr verwendet werden, dürften aller Wahrscheinlichkeit nach auch heutige CDs, DVDs oder USB-Sticks in wenigen Jahren veraltet sein. Digitale Ressourcen haben eine geringe „Halbwertszeit“, sie benötigen deshalb kontinuierliche Pflege.

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Quelle: Deutsche Digitale Bibliothek
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