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Kein Stahl für die Guillotine

Geschichte|Archäologie

Kein Stahl für die Guillotine

Irmgard K. hatte 1945 ihre beiden Kinder ermordet. Dafür sollte sie, so das Urteil der Koblenzer Richter, geköpft werden. Doch es fehlte eine Guillotine. Zunächst wollte kein Handwerker ein solches Henkergerät bauen, auch der Stahl für die Klinge war schwer zu finden. Erst am 11. Mai 1949 verkündete das rheinland-pfälzische Justizministerium, die Anlage zur Hinrichtung sei betriebsbereit. Benutzt wurde sie jedoch nie. Denn fünf Tage zuvor hatte der Parlamentarische Rat die Todesstrafe in der Bundesrepublik mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ob Mörder, Hexer oder Weinverfälscher – das Landeshauptarchiv Koblenz zeigt die 500-jährige „ Kriminalgeschichte“ aus Rheinland-Pfalz und Saarland. Täter und Opfer kommen dabei ebenso zum Zug wie Richter und Juristen.

Haus Metternich Münzplatz 7–8 56068 Koblenz www.landeshauptarchiv.de Eintritt: € 2,– (ermäßigt € 1,–)

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