Ein „Wunderheiler“ benötigt keine Zulassung als Heilpraktiker. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab nach jahrelangen Gerichtsverfahren einem Mann Recht, der kranken Menschen versprach, sie durch bloßes Handauflegen zu heilen. Dazu benötige er keine medizinischen Fachkenntnisse, meinen die Richter. Sie sahen auch nicht die Gefahr, dass die Patienten aufgrund einer solchen eher spirituellen Behandlung auf eine dringend benötigte ärztliche Therapie verzichteten. Im Gegenteil: Wenn der Wunderheiler als Heilpraktiker arbeitete, würden die Patienten möglicherweise viel eher auf seine medizinischen Fachkenntnisse vertrauen.
(AZ 2 BvR 1802/02)