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Hubschrauber nicht auf Kassenkosten

Gesellschaft|Psychologie Gesundheit|Medizin

Hubschrauber nicht auf Kassenkosten

Wer aus religiösen Gründen eine medizinische Behandlung verweigert, muss die daraus entstehenden Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied mit diesem Urteil gegen ein Mitglied der Zeugen Jehovas. Die Glaubensgemeinschaft lehnt Bluttransfusionen grundsätzlich ab. Im Jahr 2002 war dem Mann die Bauchschlagader geplatzt, doch sein Heimatkrankenhaus in Augsburg konnte die Notfalloperation nicht ohne Spenderblut durchführen. Der Patient ließ sich daher am nächsten Tag in eine Klinik nach Fulda fliegen. Die Kasse zahlte zwar den dortigen Eingriff, aber nicht die Hubschrauberkosten von knapp 5000 Euro. Vollkommen zu Recht, urteilten die Richter. AZ: B1 KR 11/07 R

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