Der bayerische Landständetag erließ im April 1516 auf Vorschlag von Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot für Bier. Danach sollte Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden. Das Reinheitsgebot ist eine der ältesten noch heute gültigen Lebensmittelvorschriften der Welt. Das Titelthema zeichnet die Geschichte des Biers nach, das sich zum „Nationalgetränk“ der Deutschen ent‧wickelte.
Bild: Nürnberger Brauer bei der Arbeit (Miniatur, um 1400).