Am 20. Dezember 1963 begann der Prozess in der „Strafsache gegen Mulka u. a.“. Das öffentlichkeitswirksame Verfahren ging in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik ein. Zunächst 23 SS-Angehörige und einen sogenannten Funktionshäftling hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft in ihrer im April 1963 beim Landgericht Frankfurt am Main eingereichten Anklageschrift des Mordes und der Mordbeihilfe für verantwortlich befunden. Unter den Angeklagten war der letzte Kommandant von Auschwitz, Richard Baer (1911–1963). Er starb wenige Monate vor Prozessbeginn in der Untersuchungshaft. Ein weiterer Angeklagter, ein im SS-Sanitätsdienst tätig gewesener SS-Mann niederen Ranges (Hans Nierzwicki, 1905 –1967), schied aus Krankheitsgründen aus dem Verfahren aus, so dass die Hauptverhandlung gegen 22 Angeklagte begann.
Die Prozessbeteiligten waren durchweg davon ausgegangen, dass das Verfahren etwa ein halbes Jahr dauern würde. Die Einschätzung erwies sich als falsch: 20 Monate tagte das Gericht, in der Regel drei Verhandlungstage in der Woche, insgesamt waren es 183 Verhandlungstage. Es vernahm insgesamt 360 Zeugen, darunter 211 Überlebende von Auschwitz. Aus aller Welt waren sie an den Gerichtsort gekommen, um Zeugnis abzulegen…
Autor: Werner Renz
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