Der Eichmann-Prozess, der 1961 in Jerusalem stattfand, gilt als eines der ersten großen internationalen Fernsehereignisse. Vor dem heimischen Bildschirm konnten die Zuschauerinnen und Zuschauer die Verhandlungen mitverfolgen. Die Bilder vom „Mann in der Glasbox“ gingen um die Welt. Zwei Jahre später richtete sich das Medieninteresse auf den Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main. Wie würden nun die Deutschen mit den ehemaligen NS-Verbrechern juristisch umgehen?
Tatsächlich spielte die Berichterstattung im Fernsehen, im Radio und in den Zeitungen für die Rezeption des Prozesses eine bedeutende Rolle – dementsprechend groß war der Druck, der auf den westdeutschen Medienvertretern lastete. Und das Verfahren hinterließ bei der nachfolgenden Politikergeneration, wie viele ihrer Vertreter später angaben, die zu Prozessbeginn noch im Studium waren, eine gesellschaftspolitische Prägung. Zwar verfolgten unzählige Schulklassen und eben auch Studentinnen und Studenten das Verfahren live auf den Zuschauertribünen. Die Mehrheit der Bevölkerung konnte den Prozess jedoch nur anhand der medialen Aufbereitung wahrnehmen…
Autorin: Dr. Sabine Horn
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 07/2020