Frauen waren in den Jahren nach der NS-Machtübernahme 1933 erneut Einschränkungen unterworfen, von denen sie die Revolution 1918/19 befreit hatte: Sie verloren ihr passives Wahlrecht, konnten also nicht mehr in Parlamente gewählt werden und büßten so die Möglichkeit ein, ihre Interessen politisch zu vertreten. Bestehende Frauenvereine mussten sich auflösen oder in NS-Frauenorganisationen wie die NS-Frauenschaft eingliedern. Innerhalb der nun mächtigen NSDAP durften Frauen keine leitenden Positionen einnehmen.
Waren bereits seit Beginn der Wirtschaftskrise der späten 1920er Jahre verheiratete Frauen durch die „Doppelverdienerkampagne“ aus qualifizierten Berufen verdrängt worden, so wurde nun auch die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung von Frauen auf 35 Jahre hochgesetzt; Männer konnten hingegen bereits mit 27 Jahren Lebenszeitbeamte werden. Und an den Universitäten führten die neuen Herren zumindest für das Studienjahr 1933/34 einen Numerus clausus für studierwillige Frauen ein. Die Ideologie der NSDAP sah im Rahmen der angestrebten „Volksgemeinschaft“ für Frauen die Rolle als Frau und Mutter vor, belohnt durch das Mutterkreuz, das wie ein Orden an kinderreiche Mütter verliehen wurde.
Doch bedeutete das auch, dass diese patriarchalischen Rollenmuster umgesetzt wurden? Daran sind große Zweifel anzumelden…