Gleich nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten begann die Verdrängung und Vertreibung von jüdischen Medizinern. Entlassungen, Kassenausschluss und schließlich das totale Berufsverbot entzogen jüdischen Ärzten seit 1933 schrittweise die Existenzgrundlage. Ihre Stellen wurden von regimetreuen Medizinern, sogenannten Vertreibungsgewinnlern, übernommen. 8000 bis 9000 Ärzte wurden im nationalsozialistischen Deutschland als „nicht-arisch“ verfolgt, der Großteil emigrierte, etwa 1500 kamen im Holocaust um. Erst in den letzten beiden Jahrzehnten sind Versuche unternommen worden, die vielen damals verfolgten Mediziner der Anonymität zu entreißen und ihnen damit wieder ein Stück Würde zurückzugeben.
Anhand einzelner Lebensläufe und Schicksale kann das Unrecht, das jüdischen Medizinern im NS-Regime widerfuhr, beispielhaft dargestellt werden. Medizinprofessoren waren die Ersten, die 1933 mit Berufsverboten belegt wurden. Bernhard Zondek war in den 1920er und 30er Jahren einer der bekanntesten deutschen Gynäkologen. Er war 1891 als Sohn einer strenggläubigen jüdischen Familie in der Provinz Posen geboren worden. Während des Ersten Weltkriegs diente er in einem Militärlazarett an der Ostfront. Zondek habilitierte sich 1923 an der Berliner Charité. Dort war er von 1926 an als außerordentlicher Professor tätig. Zusammen mit dem ebenfalls jüdischen Mediziner Selmar Aschheim entwickelte er 1928 die erste Frühtestmethode zur Schwangerschaftsfeststellung, die „Aschheim-Zondek-Reaktion“. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 04/2013.
Prof. Dr. Robert Jütte