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Dass Gott das große Sterben wende

Die Folgen der Pest

Dass Gott das große Sterben wende
Rund ein Drittel der europäischen Gesamtbevölkerung fiel im 14. Jahrhundert dem Schwarzen Tod zum Opfer. Dieser Bevölkerungsverlust hatte massive wirtschaftliche Auswirkungen. Zudem führte das Massensterben zu einer verstärkten Hinwendung zur Religion, wie sie etwa in den verbreiteten Geißlerzügen zum Ausdruck kam.

Das durch den Schwarzen Tod verursachte Massensterben übertraf alles bisher Dagewesene und war so ungeheuerlich, dass die überlieferten Zahlen eher die Schrecken des Schwarzen Todes widerspiegeln als über das tatsächliche Ausmaß des Sterbens Auskunft geben. Eine Zählung des Papstes soll 42 836 486 Pesttote ergeben haben. Das wären rund 70 Prozent der gesamten europäischen Bevölkerung der Zeit gewesen. Doch gehört diese Zahl ebenso in den Bereich der Phantasie wie eine angeblich für Bremen 1350 ermittelte Zahl von 6 966 Toten, wobei die namenlosen Armen, Bettler und Vagabunden unberücksichtigt blieben. Derartige Zählungen waren zur damaligen Zeit weder organisierbar, noch passen sie in deren Vorstellungswelt. Zahlreiche lokale Chroniken enthalten Angaben wie die aus dem burgundischen Nuits, wo von 100 Einwohnern nur acht überlebt haben sollen. Auch solche Berichte taugen nicht zur Berechnung der Peststerblichkeit.

Einen demographischen Glücksfall stellt hingegen ein Pfarrregister aus dem ebenfalls burgundischen Givry dar, in das bis zum Tag, an dem wohl mit dem Pesttod des Schreibers die Aufzeichnungen abbrechen, 649 Todesfälle verzeichnet wurden. Daraus läßt sich ein ungefährer Wert von 30 Prozent Peststerblichkeit errechnen. Für England, wo die Quellenlage am zuverlässigsten eine Berechnung der Gesamtbevölkerung ermöglicht, wurde der pestbedingte Gesamtbevölkerungsverlust auf 30 bis 35 Prozent errechnet, wobei je nach Quellenlage und Interpretation auch Werte zwischen 25 und 55 Prozent für möglich gehalten werden. Bei einem Drittel dürften auch die Verluste bezogen auf die Gesamtbevölkerung Europas gelegen haben, wobei es sicher große regionale Unterschiede gab. Ein vor einigen Jahren errechneter Durchschnitt von 60 Prozent dürfte zu hoch liegen, selbst wenn es in einzelnen Fällen solche und darüber hinausgehende Bevölkerungseinbrüche gab, was die Überlebenden dann veranlasste, ihre Siedlungen ganz aufzugeben.

Geschlechtsspezifische Sterblichkeitszahlen zu ermitteln ist nicht möglich. Dass, wie manchmal behauptet, weniger Frauen als Männer an der Pest starben, ist wenig plausibel. Eher ist der Eindruck aus der zeitgenössischen Berichterstattung nachvollziehbar, die die auf den Schwarzen Tod folgenden schweren Epidemien von 1361/62 als Kinderpest bezeichneten, weil vor allem Kinder betroffen waren. Besondere Verluste hatten eng zusammenlebende Gemeinschaften, etwa in Klöstern, zu verzeichnen. Manche dachten schließlich gar an die Sintflut und die völlige Vernichtung der Menschheit. Im irischen Kloster Kilkenny beendete ein sterbender Mönch seine Aufzeichnungen mit den Worten: „Ich hinter‧lasse meine Schrift zur Fortführung, falls in Zukunft ein Mensch überleben oder irgendeiner aus dem Geschlecht Adams dieser Seuche [er benutzte das Wort pestilencia, das ebenso wie pestis unspezifisch Krankheit/Seuche bedeutete und sich nach dem Schwarzen Tod in der Bedeutung auf die Pest verengte] entgehen und das angefangene Werk fortführen kann“.

Dass der Schwarze Tod eine schwere Störung der Wirtschaft bedeutete, liegt auf der Hand. Die gewaltigen Menschenverluste konnten nicht folgenlos bleiben. In einer Zeit, in der sowohl die Landwirtschaft als auch die gewerbliche Produktion sehr arbeitsintensiv waren, machte sich bald ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften bemerkbar. Zum einen gab es objektiv zu wenige, um die hohe Nachfrage zu befriedigen, zum anderen waren die Überlebenden offensichtlich entweder nicht mehr bereit, zu den alten Bedingungen zu arbeiten, oder aber sie übten sich in Arbeitsverweigerung und gaben sich, wenn man den Gesetzestexten glauben will, dem Müßiggang hin. Ein italienischer Chronist beschreibt die auch für die Versorgung dramatischen Folgen: „Die Ernte blieb auf den Feldern, weil man niemanden fand, der sie einbrachte“. Ein anderer klagte: „Viele wollten eine übermäßige Entlohnung für ihre Arbeit haben, und so blieben in vielen Gegenden wegen des Mangels an Arbeitskräften die Weinberge und die Äcker unbebaut.“ Wirtschaftshistoriker charakterisierten diese Situa‧tion als „goldenes Zeitalter der Lohnarbeit“. Die Tendenz, diese Situation auszunutzen, blieb allerdings nicht auf die Arbeiter beschränkt. Genauso schwierig wurde es, verstorbene Pächter zu ersetzen oder die alten mit unveränderten Pachtver‧trägen zu halten. Die englischen Bischöfe waren in ihren Diözesen damit konfrontiert, dass selbst Priester nur gegen deutlich höhere Bezahlung bereit waren, die Sakramente zu spenden.

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Um dieser Situation entgegenzutreten, wurden fast überall in Europa Arbeitsgesetze erlassen. Vordringliches Ziel war eine möglichst gerechte, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste Verteilung der vorhandenen Arbeitskraft, was auch Arbeitszwang implizierte. Damit einhergehend sollte eine Vereinheitlichung und Festlegung von Höchstlöhnen verhindern, dass kapital‧kräftige Arbeitgeber durch hohe Lohnzahlungen mehr Arbeiter rekrutierten, als ihnen zustanden. Auch eine Festschreibung von Preisen war Gegenstand solcher Gesetze.

Meist erfolgten diese gesetzgeberischen Maßnahmen jeweils schon im Abstand von wenigen Monaten nach dem ersten Auftreten der Pest. Am detailliertesten war das vom engli‧schen König Eduard III. 1349 erlassene Arbeitsgesetz, das eineinhalb Jahre später zwecks größerer Legitimation vom Parlament erneuert wurde. Das Gesetz beinhaltete eine Arbeitspflicht für alle arbeitsfähigen Männer und Frauen unter 60 Jahren, die weder ein Handwerk ausübten noch im Handel tätig waren, die kein eigenes Land besaßen, das sie bestellen mussten, oder die nicht von ihrem Vermögen leben konnten. Die untere Altersgrenze wurde auf 14, in Kastilien auf zwölf Jahre, festgelegt. Das Verbot des Müßiggangs wurde durch das Verbot ergänzt, im Land umherzuziehen. Damit sollte verhindert werden, dass Arbeitskräfte auf der Suche nach besseren Arbeitsbedingungen abwanderten.

Nur wenige Ausnahmen wurden gestattet. So wurde den Bewohnern der dünner besiedelten Gebiete im Norden des Landes und an der walisischen Grenze wegen der geringeren Möglichkeiten, dort Arbeit zu finden, erlaubt, in den reicheren Süden zu ziehen, um dort in der Landwirtschaft zu arbeiten. Diese wirtschaftlich wesentlich besser gestellten Gebiete, wie die Grafschaften Essex und Sussex, hatten in sehr viel höherem Maß Bevölkerungsverluste durch die Pest hinnehmen müssen und waren deshalb verstärkt auf fremde Arbeitskräfte angewiesen. Ähnliches findet sich in Frankreich, wo die Gesetzgebung es erlaubte, in die Weinbaugebiete zu ziehen, um den erhöhten Bedarf an Arbeitskräften in einem wirtschaftlich florierenden und wichtigen Bereich zu befriedigen. Die Bestimmungen, um innerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Gesetze den Konkurrenzkampf um die verfügbare Arbeitskraft zu unterbinden, standen in einem gewissen Widerspruch zu den vielfältigen Bemühungen, Arbeitskräfte von außen anzulocken. Dieser Widerspruch findet sich etwa in der Tiroler Landesordnung von 1352 wieder. Während für Bauern scharfe Zwangsmaßnahmen vorgesehen waren, um ihr Abwandern zu verhindern, und Lohntreiberei durch Festsetzung von Höchstlöhnen unterbunden und unter Strafe gestellt wurde, wurden für Zimmerleute und Maurer, an denen es in Tirol fehlte, zusätzliche Lohnanreize geschaffen. Die Härte der in Tirol für Zuwiderhandeln angedrohten Strafen hing möglicherweise mit der gleichzeitig in Venedig eingeschlagenen Politik zusammen…

Literatur: Klaus Bergdolt (Hrsg.), Die Pest 1348 in Italien. Fünfzig zeitgenössische Quellen. Heidelberg 1989.

Prof. Dr. Neithard Bulst

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