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Die Obrigkeit maischt mit

Staatliche Regulierung des Brauwesens

Die Obrigkeit maischt mit
Das Reinheitsgebot von 1516 und Landesherren, die erkannten, dass mit Bier viel Geld zu machen war, verhalfen dem Gerstensaft im einstigen Weinland Bayern zum Durchbruch.

Der Diakon Huezzi habe dem Bischof Hitto von Freising für die Überlassung der Pfarrei Oberföhring eine Fuhre Bier („una carrada de cervisa“), zwei Scheffel Mehl, einen Frischling, zwei Hühner und eine Gans an jährlichem Zins zu zahlen; dieser buchhalterisch trockene Eintrag, niedergeschrieben im Jahr 815 in der bischöflichen Kanzlei auf dem Domberg in Freising bei München, ist der erste schriftliche Nachweis für Bier in Bayern. Das belegt nun zwar, dass in Bayern schon vor 1200 Jahren Bier getrunken wurde, als Nachweis für die Existenz eines organisierten Braugewerbes kann dies jedoch kaum dienen.

Bier war, wie zahlreiche weitere Quellen aus jener Frühzeit der bayerischen Geschichte belegen, nichts anderes als ein Teil des sogenannten Naturalabgabensystems. Dieses „Steuersystem“, das nicht auf Geld, sondern auf Naturalien basierte, war wie in ganz Europa auch in Bayern bis weit in das 13. Jahrhundert hinein üblich. Im ältesten, 1231/1234 verfassten bayerischen Herzogsurbar werden rund 100 Zinspflichtige genannt, die ihre Verpflichtungen dem Herzog gegenüber unter anderem durch die Lieferung von Bier zu begleichen hatten…

Den vollständigen Text lesen Sie in DAMALS 4/2016.

Dr. Karl Gattinger

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