Im Jahr 1904 beschäftigte der Tod der achtjährigen Lucie Berlin die Menschen in der Hauptstadt des Deutschen Reichs. Das Mädchen war am 9. Juni 1904 verschwunden, als es die im Treppenhaus einer Mietskaserne gelegene Toilette aufsuchen wollte. Am 11. Juni 1904 wurden erste Leichenteile des Kindes aus der Spree geborgen. Sie waren teilweise verpackt. Es zeigte sich, dass Lucie das Opfer eines Sexualdeliktes geworden war und getötet wurde.
In dem öffentlichkeitswirksamen Indizienprozess gegen den 35-jährigen Theodor Berger, ein Nachbar der Familie Berlin, kam ein von dem Bakteriologen Paul Uhlenhuth (1870–1957) 1901 vorgestelltes Verfahren zum spezifischen Nachweis von Menschenblut zum Einsatz. An einem mutmaßlich zur Entsorgung der Leiche genutzten Weidenkorb, der dem Tatverdächtigen zugeordnet wurde, waren verdächtige Flecken gefunden worden. Mit den bisherigen Techniken hätte in einem solchen Fall lediglich geklärt werden können, ob es sich überhaupt um Blut handelte, es konnte aber auch das eines Tieres sein. Dank dem Verfahren von Uhlenhuth ließ sich nun nachweisen, dass am Weidenkorb menschliches Blut haftete…
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