Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Ein kompliziertes Gebilde

Kursachsen in der Zeit Augusts des Starken

Ein kompliziertes Gebilde
Die Zusammensetzung Kursachsens aus zahlreichen Herrschaften mit unterschiedlichen Traditionen und Rechten machte es den Herrschern schwer, ein einheitliches Regierungshandeln durchzusetzen. Und doch: Trotz Pestepidemien und Kriegen entwickelte sich im Zeitalter Augusts des Starken ein leistungsfähiges Gewerbe, das Sachsen zu einer der führenden Wirtschaftsmächte des Reichs machte.

In der Stadt Belzig, 30 Kilometer nördlich von Wittenberg, steht heute noch eine Postmeilensäule mit kursächsischem Wappen. Ebenso findet man eine solche kursächsische Säule aus dem frühen 18. Jahrhundert im thüringischen Neustadt an der Orla. Im heutigen Freistaat Sachsen besitzen unter anderen Annaberg, Dresden, Görlitz, Meißen und Zwickau noch Postmeilensäulen. Sie wurden in der Regierungszeit Augusts des Starken errichtet, um in Stunden die Fahrtzeit anzugeben, die die Postkutsche von einer solchen Säule bis in andere Städte unterwegs war.

Die Grundlage für diese Angaben legte eine Landesvermessung, die der sächsische Kurfürst und polnische König durchführen ließ. In seinem Auftrag erhob seit dem Jahr 1713 Adam Friedrich Zürner geographische Daten, die im „Atlas Augustaeus Saxonicus“ (oder „Augusteisch Chursächsischer Atlas“) publiziert wurden. Zürners Kartenwerk umfasst nicht nur die damals sieben kursächsischen Kreise, sondern auch die Sekundogenituren Sachsen-Merseburg, Sachsen-Weißenfels und Sachsen-Zeitz, die Ober- und die Niederlausitz, die kursächsischen Anteile der Grafschaften Henneberg und Mansfeld sowie die Herrschaft der Familie von Schönburg.

Der „Atlas Augustaeus Saxonicus“ bildet daher ein Konglomerat frühneuzeitlicher Territorien ab, in denen sich die Herrschaftsrechte des sächsischen Kurfürsten ganz erheblich unterschieden. Mit einem modernen Flächenstaat, der mit seinen Institutionen ein Territorium einheitlich überspannt, lässt sich ein solches Gebilde nur in Ansätzen vergleichen. Das Kurfürstentum Sachsen des ausgehenden 17. und frühen 18. Jahrhunderts war ein staatsrechtlich kompliziertes Gebilde mit mehr als 20 unterschiedlichen landständischen Verfassungen. Im 16. Jahrhundert hatte sich eine Einteilung des Kernbereichs der kursächsischen Gebiete in Kurkreis, Thüringischen, Meißnischen, Erzgebirgischen, Leipziger, Vogtländischen und Neustädter Kreis herausgebildet. Diese Einteilung diente zunächst dazu, Vasallen und Untertanen nach Regionen zusammengefasst zum Krieg aufzubieten. In der frühen Neuzeit entwickelten sich die Kreise noch nicht zu staatlichen Verwaltungsbezirken. Zur Zeit Augusts des Starken fungierten sie in erster Linie als ständische Steuer‧bezirke und Gebiete, aus denen sich die ritterschaftlichen und städtischen Kreis- und Landstände zusammensetzten. Dennoch bildeten die Kreise die Grundlage für eine feste politisch-territoriale Struktur des Kurfürstentums. Allerdings waren nicht alle Territorien, in denen das sächsische Kurhaus Herrschaftsansprüche erhob, in die Kreise integriert.

Aufgrund des Westfälischen Friedens konnten die Dresdner Wettiner drei Hochstifte endgültig an sich binden. Hochstifte waren Territorien, die bis zur Reformation den weltlichen Besitz von Bischöfen ausgemacht hatten. Diese Herrschaftsbereiche blieben in Meißen, Merseburg und Naumburg-Zeitz unter der Leitung von lutherischen Domkapiteln bestehen. Die rechtliche Stellung der Bewohner dieser Stifte unterschied sich von denen der kursächsischen Kreise. Sie wurden von eigenen Stiftsregierungen verwaltet. In Merseburg und Naumburg-Zeitz bestand auch ein eigener Landtag. Das Hochstift Meißen hingegen inkorporierte sich der kursächsischen Ständeversammlung.

Anzeige

Während der Herrschaft Augusts des Starken war diese herkömmliche Landeseinteilung in Kreise und Hochstifte allerdings teilweise durch die Sekundogenituren überlagert, die der Urgroßvater Augusts des Starken, der sächsische Kurfürst Johann Georg I., für seine nachgeborenen Söhne und deren Nachkommen eingerichtet hatte. In seinem Testament verfügte Johann Georg I., dass nicht sein ältester Sohn, Johann Georg II., seine gesamten Herrschaftsrechte erben sollte, sondern auch für dessen drei jüngere Brüder teilsouveräne Fürstentümer, sogenannte Sekundogenituren, eingerichtet werden sollten. Das Testament des Kurfürsten war aber so dehnbar formuliert, dass die Brüder, ihre Unterhändler und der kursächsische Landtag zunächst aushandeln mussten, wie die Bestimmungen umgesetzt werden sollten.

Der Hauptanteil der Herrschaftsrechte fiel an den ältesten Sohn Johann Georg II. Er erhielt die Kurwürde und übernahm die Vertretung des Gesamtterritoriums gegenüber dem Reich. Ungeteilt und deshalb beim Kurfürsten blieben auch die Lehnsverhältnisse, die Ober- und Hofgerichte, die Archive sowie die Landesuniversitäten Leipzig und Wittenberg. Würde das Gesamthaus der albertinischen Wettiner Erban‧sprüche an anderen Territorien realisieren können, sollten diese Zugewinne auch dem Kurfürsten als Chef der Dynastie zustehen. Da der Landtag ebenfalls darauf bestand, nicht geteilt zu werden, vertraten Johann Georg II. und seine Nachfolger als Kurfürsten sowie die Sekundogeniturfürsten gemeinsam ihre Interessen gegenüber dem Parlament. Die Landstände haben damit nicht unwesentlich dazu beigetragen, die vorhandenen Herrschaftsrechte der Dresdner Wettiner zusammenzuhalten. Langfristig trugen sie daher erheblich zur Festigung des Territoriums bei.

Literatur: Katrin Keller, Landesgeschichte Sachsen. Stuttgart 2002.

PD Dr. Josef Matzerath

Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Aktueller Buchtipp
Wissenschaftslexikon

So|zi|al|hil|fe|emp|fän|ger  〈m. 3〉 jmd., der Sozialhilfe erhält

Apho|ris|mus  〈m.; –, –ris|men; Lit.〉 in sich geschlossener, kurz u. treffend formulierter Gedanke, geistreicher Sinnspruch [<grch. aphorizein … mehr

Schlacht|kreu|zer  〈m. 3; Mar.〉 schwerer Kreuzer

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige