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Für die Wohlfahrt des Staates

Konstantin I. als Gesetzgeber

Für die Wohlfahrt des Staates
Kaiser Konstantin I. hinterließ eine Fülle von Gesetzen, die Ordnung und Einheit des Reichs gewährleisten sollten. Ein nicht geringer Teil dieser Maßnahmen regelte religionspolitische Fragen. Gesetze, die Konstantin als „milden Herrscher“ charakterisieren würden, sucht man allerdings vergeblich.

Ein halbes Jahrhundert nach dem Tod Konstantins brachte der Geschichtsschreiber Eutrop seine Einschätzung des Kaisers auf den Punkt: „Er erließ viele Gesetze, von denen manche gut und billig, die meisten überflüssig, einige hart waren“.

Die Fülle der Gesetzgebungsmaßnahmen ist zum einen auf die lange Regierungszeit von 306/312 bis 337 zurückzuführen. Der Kaiser, der „Vater des Vaterlands“, war für alle Bereiche des Lebens zuständig, und in allen ergab sich Regelungsbedarf. Zum anderen spielt Eutrop auf eine besondere Neigung dieses Herrschers an: auf dessen Überzeugung, alles und jedes durch Gesetze regeln zu können, eine Sichtweise, die wir bereits bei Diokletian (284–305) beobachten können und die bei Konstantin besonders ausgeprägt war. Beide Aspekte erzwingen für den folgenden Überblick eine Auswahl.

Man kann bei Konstantin beinahe eine Verliebtheit in das Gesetz beobachten, die zu jener Gesetzgebungspraxis führte, deren Ausmaß die Zeitgenossen erstaunte. Konstantin war von der Regulierbarkeit der ganzen Welt überzeugt, und diese Sicht schloss notwendigerweise auch die Religion ein. Der Kaiser präsentierte immer wieder das gleiche Thema in unterschiedlichen Variationen, und es ist immer wieder die gleiche Gedankenfolge, die wir in seinen Äußerungen vorfinden: Beachtung des „Gesetzes“ fördert die Wohlfahrt und den Frieden, Mißachtung zieht Zerrüttung und Krieg nach sich.

Nirgends definierte der Kaiser allerdings, was genau dieses „Gesetz“ sei. Der Begriff steht für konkrete Maßnahmen wie für eine Art Weltordnung allgemein. Man gewinnt den Eindruck, dass es Konstantin nur um das ging, was mit der Einhaltung und Beobachtung des Gesetzes erreicht werden sollte: Einheitlichkeit und Ordnung. Ein oft zu beobachtender Zug römischer Religiosität tritt hierbei zutage. Religion und Kultvollzug wurden als etwas Schematisches, Formalisiertes verstanden; es ging dabei nicht um Glaube im christlich-kirchlichen Sinn, was allerdings nicht dazu verleiten sollte, in der römischen Religiosität weniger Engagement vor-auszusetzen. Die formale Einheitlichkeit stand im Vordergrund, dann mochte jeder dieses Gesetz mit dem Inhalt füllen, der ihm zusagte. Die Mahnung, das göttliche Gesetz zu befolgen, war ein ständiger Ordnungsruf; göttliches und weltliches Gesetz hatten die gleiche Funktion, wobei Konstantin vor allem auf die Autorität Bezug nahm, die hinter dem Gesetz stand: die höchste Gottheit…

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Prof. Dr. Dr. Manfred Clauss

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