Die Bundeswehr feiert 2015 ihr 60-jähriges Bestehen. Der Jahrestag bezieht sich auf den symbolischen Gründungsakt: die offizielle Benennung der ersten 101 Freiwilligen am 12. November 1955. Aber natürlich wurde die Bundeswehr nicht an einem Tag gegründet. Sie entstand in einem längeren Prozess, der auch über 1955 hinausreichte.
Den Startschuss für die entscheidende Gründungsphase gab das Inkrafttreten der Pariser Verträge vom 5. Mai 1955. Damit endete das Besatzungsstatut. Die Bundesrepublik Deutschland erlangte weitgehende Souveränität, gekoppelt an die völkerrechtliche Einbindung in die Westeuropäische Union (WEU) und die NATO. Jetzt erst konnte am 7. Juni 1955 aus dem bisherigen „Amt Blank“ das Bundesministerium für Verteidigung entstehen. Im November folgte dann die Ernennung der ersten 101 freiwilligen Soldaten, und im folgenden Januar nahmen die Lehrkompanien von Heer, Luftwaffe und Marine mit etwa 1000 Freiwilligen ihren Dienst auf. Parallel dazu entbrannte im parlamentarischen Raum eine leidenschaftliche Debatte über die Wehrgesetzgebung. Das Inkrafttreten des zentralen Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten („Soldatengesetz“) vom 19. März 1956 kann als parlamentarischer Startpunkt und somit als Abschluss der Gründungsphase der Bundeswehr gelten. Im Frühjahr 1957 zogen schließlich die ersten Wehrpflichtigen in die Kasernen ein. Jetzt war für die gesamte Öffentlichkeit sichtbar, dass die neuen Streitkräfte ihren konzeptionellen Aufbau abgeschlossen hatten. …
Dr. Agilolf Kesselring/Dr. Thorsten Loch