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Gleichberechtigung in Trippelschritten

Die mühsame Emanzipation

Gleichberechtigung in Trippelschritten
Seit Ende des 18. Jahrhunderts plädierten Aufklärer dafür, Juden rechtlich und wirtschaftlich gleichzustellen. Bis dahin war die jüdische Bevölkerungsminderheit in den deutschen Territorien nur geduldet worden – viele lebten im Elend. Der Prozess der Eingliederung zog sich fast 100 Jahre hin.

Als sich nach dem Dreißigjährigen Krieg in vielen deutschen Landesfürstentümern die Erkenntnis durchsetzte, dass man Juden zur Finanzierung des Wiederaufbaus sehr wohl gebrauchen könne, und als allen voran der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg zu ebendiesem Zweck mit seinem „Toleranzedikt“ von 1671 den von Kaiser Leopold aus Wien vertriebenen Juden Aufnahme in seinem Land wie auch Handelsfreiheiten gewährte, entstand im politischen Diskurs der Zeit eine neue Idee: Aus Juden seien „nützliche Untertanen“ zu machen. In der vorherrschenden merkantilistisch orientierten Wirtschaftspolitik, mit der zur Hebung des Wohlstands der deutschen Territorien positive Handelsbilanzen erstrebt wurden, wurde dieser Gedanke aufgegriffen – mit der Folge, dass sich erstmals seit Jahrhunderten das alte Bild von den Juden als Feinden der Christen, die angeblich nur deren Verderben im Auge hatten, zu wandeln begann.

Vielerorts lebten beide Glaubensgruppen notgedrungen schon seit langem in guter Nachbarschaft zusammen, nicht zuletzt in der Erkenntnis, dass man aufeinander angewiesen sei. Auch die vom Humanisten Johannes Reuchlin (1455 –1522) Anfang des 16. Jahrhunderts eingeführte Lehre, Juden im Geschäftsverkehr und auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gleich zu behandeln – auch wenn er sie damit von ihrem vermeintlichen „bösen Leumund“ nicht befreien wollte –, trug dazu bei, dass die Juden seit dieser Zeit an den Gerichten des Reichs mit den Christen formal gleichgestellt wurden. Zumindest im Prozess- und Handelsrecht mussten sie jedenfalls keine Nachteile erleiden. Die alte kirchliche Lehre, wonach die Juden wegen ihrer angeblichen Schuld am Tod Christi in dauernder Abhängigkeit von Christen zu leben hätten (servitus perpetua iudeorum), keine hoheitlichen Ämter über diese innehaben durften, dennoch aber einen gewissen Schutz genießen sollten, um am Ende aller Tage die christliche Botschaft bezeugen zu können, blieb freilich unveränderlich erhalten. Dies wirkte sich auf die rechtliche, die gesellschaftliche wie auch die wirtschaftliche Lage der Juden des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im 18. Jahrhundert aus. …

Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 12/2013.

Prof. Dr. Friedrich Battenberg

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