Es ist bislang weitgehend übersehen worden, dass ein beträchtlicher Teil der Zwangsarbeiter des NS-Staates Kinder waren. Die international anerkannte Altersbegrenzung für Kinder, die auch Artikel 1 der „Convention of the Rights of the Child“ der Vereinten Nationen von 1989 entspricht, legt fest, dass als Kinder Personen angesehen werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Kinderzwangsarbeiter wurden von deutschen zivilen und militärischen Stellen vor allem aus dem östlichen Europa verschleppt. Einer vorsichtigen Schätzung nach waren allein in Polen und den besetzten Gebieten der Sowjetunion 1,5 Millionen Kinder betroffen, wobei das Deportationsalter im Lauf des Krieges abnahm. Im Mai und Juni 1944 wurden Tausende zehn- bis 14-jährige weißrussische Kinder von Einheiten der Heeresgruppe Mitte zu den Junkers-Werken nach Deutschland deportiert. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 05/2014.
Prof. Johannes-Dieter Steinert