Am 20. November 1945 begann im Saal 600 des Nürnberger Justizpalasts der Mammutprozess gegen 21 hochrangige Vertreter des NS-Regimes. Einen Monat zuvor war das Verfahren im Berliner Kammer‧gerichtssaal formal eröffnet worden. Hinter den Angeklagten standen weißbehelmte US-Militärpolizisten postiert, davor saßen die deutschen Verteidiger. Die Richter hatten auf der gegenüberliegenden Seite des Verhandlungssaals ihre Plätze. Jede Siegermacht war mit einem Hauptankläger vertreten: Robert H. Jackson (USA), Roman A. Rudenko (UdSSR), Sir Hartley Shawcross (Großbritannien) und François de Menthon, nach seinem Rücktritt Auguste Champetier de Ribes (beide Frankreich), konnten sich auf zahlreiche juristische Mitarbeiter stützen.
Der Prozess war eine zeitraubende Prozedur. Zuschauer erinnern sich an gähnende Langeweile im Wechsel mit hochemotionalen Momenten. So konnten immer nur zwei Angeklagte mit dem Fahrstuhl aus ihren Gefängniszellen im Keller in den zweiten Stock gebracht werden, wo sie sich die Hand schüttelten, einander zunickten – oder ignorierten. An den Nerven zehrte auch das ununterbrochene Simultandolmetschen in die vier Arbeitssprachen Englisch, Französisch, Russisch und Deutsch. Die Dolmetscherteams konnten von ihren verglasten Kabinen aus bunte Lampen aufleuchten lassen, die den Redner aufforderten, „langsamer oder deutlicher zu sprechen“ oder das Gesagte zu wiederholen…
Den vollständigen Text lesen Sie in DAMALS 5/2016.
Dr. habil. Jörg Echternkamp