Anfang Juni 1945, wenige Wochen nach der Kapitulation des Deutschen Reichs, waren die Vier-Mächte-Verhandlungen über das internationale Kriegsverbrechertribunal wieder einmal ins Stocken gekommen. Weder hatten sich die Siegermächte auf die Namen der künftigen Hauptbeschuldigten einigen können, noch war im Einzelnen klar, welcher Verbrechen man diese eigentlich anklagen wollte. In dieser Situation besann sich der US-amerikanische Bundesrichter Robert H. Jackson seiner Wurzeln als wortmächtiger Vorsitzender der Amerikanischen Anwaltsvereinigung und Rechtsberater der nationalen Steuerbehörde. Auf seiner Rückreise aus Europa setzte er am 6. Juni einen mehrseitigen Bericht an den Präsidenten auf, der am folgenden Tag nicht nur in vielen großen amerikanischen und europäischen Tageszeitungen erschien, sondern gleichzeitig den Delegationen der Sowjetunion, Großbritanniens und Frankreichs übermittelt wurde.
Mit dieser ungewöhnlichen PR-Aktion stellten die Truman-Regierung und ihr designierter Chefankläger auf einen Schlag klar: Der Prozess gegen die Führungselite des „Dritten Reichs“ würde in Kürze stattfinden, falls nötig eben auch ohne die früheren Verbündeten. Denn schließlich, so Jackson, gehe es bei dem Verfahren auch darum, die Welt über die Grundzüge einer Politik aufzuklären, die ihre „barbarischen Taten“ und „perversen Verbrechen“ planmäßig und systematisch verübt habe. „Wir dürfen dabei niemals vergessen, dass anfangs kaum jemand die extravaganten Ankündigungen ernst nahm, die die Nationalsozialisten großspurig und unverblümt hinausposaunten. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass wir die Geschichte dieser Bewegung jetzt mit größtmöglicher Klarheit und Präzision dokumentieren. Sonst könnte es passieren, dass die Anklagen und Vorwürfe der Kriegsphase zu Friedenszeiten irgendwann nicht mehr geglaubt werden. Wir müssen diese unglaublichen Geschehnisse durch belastbare und glaubwürdige Beweise für alle Zeit festhalten.“…
Den vollständigen Text lesen Sie in DAMALS 5/2016.
PD Dr. Annette Weinke