1956 definierte die Zeitschrift „Volkspolizist“ „Rowdytum“ als eine strafbare Handlung, die die „gesellschaftliche und staatliche Disziplin“ bewusst missachtet und damit „die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ verletzt. Gemeint waren eine autonome, nicht durch die FDJ gelenkte Freizeitgestaltung von Jugend‧lichen, etwa deren zielloses „Herum‧lungern“ auf der Straße oder lautes und undiszipliniertes Verhalten. Verantwortlich dafür seien der „kapitalistische Westen“ und „Nachwirkungen der Vergangenheit“, während Versäumnisse der DDR-Gesellschaft wie mangelnde Aufsicht von Elternhaus, Schule oder Betrieb als zweitrangig galten. Mit dem Thema „Rowdytum“ hat sich der Historiker Matěj Kotalík befasst.
„Rowdys“, so hatte man beobachtet, traten meist in Gruppen auf, die fortan ins Visier des argwöhnischen Überwachungsstaats gerieten. 1959 wurde etwa eine Polizeiaktion in Halle an der Saale durchgeführt: „Um 20 Uhr wimmelte es dann von den sattsam bekannten ‚männlichen‘ Gestalten mit Texashosen und roten Hemden, den Mädchen mit Niethosen und mehr als knappen roten Pullis. Anruf beim Schnellkommando: Klement-Gottwald-Straße ‚dichtmachen‘.“ Die Jugendlichen wurden verhaftet und verhört, viele sogleich wieder freigelassen. Einen Kern von „Übeltätern“ verwarnte man und kündigte Strafen an. …
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 1/2016.
Dr. Heike Talkenberger