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Monarch und Märtyrer

Dänemarks König Christian IV.

Monarch und Märtyrer
Monarch und Märtyrer Christian IV. (1588 –1648) versuchte, sein Land zur nordeuropäischen Großmacht zu formen. Letztlich scheiterte er auf der ganzen Linie. Dennoch gilt er in Dänemark als die Verkörperung des Königs schlechthin. Das liegt auch an seiner geschickten Selbstinszenierung.

Jahrhundertelang hatte das Königreich Dänemark-Norwegen die Ostsee und den gewinnträchtigen Russland-Handel kontrolliert. Im 16. Jahrhundert erwuchs ihm mit Schweden ein ernsthafter Konkurrent. Im Nordischen Siebenjährigen Krieg (1563 –1570) besiegte König Friedrich II. im Bündnis mit Lübeck den Wasa-König Erich XIII. sowie dessen Nachfolger Johann III. Im sogenannten Ewigen Frieden zu Stettin vom 13. Dezember 1570 behaupteten die Dänen somit zwar ihre Dominanz. Aber schon wenige Jahrzehnte später beanspruchte der Schwede Karl IX. Gebiete im hohen Norden nahe dem 1584 gegründeten Archangelsk, dem russischen Hafen für den England-Handel. Mehrfach versuchte er, im Baltikum Fuß zu fassen.

Diese schwierige Konstellation fand Christian IV., der seit dem Tod Friedrichs II. 1588 zunächst unter einer Vormundschaftsregierung gestanden hatte, bei seiner Krönung 1596 vor. Wollte er den Herrschaftsanspruch Dänemarks verteidigen, musste er die schwedischen Expansionsbestrebungen abwehren. Besonders erfolgversprechend erschien ihm dafür eine Wiederbelebung der seinerzeit so hoffnungsvollen „Kalmarer Union“ Dänemarks, Norwegens und Schwedens – eines lockeren nordischen Verteidigungsbündnisses, bei dem die Fäden in Dänemark zusammenliefen.

Das aber lehnte die Mehrheit der dänischen hocharistokratischen Reichsräte ab. Sie hielten dagegen, der König habe anlässlich seiner Krönung in einer Urkunde, der so‧genannten Handfeste, beschworen, keinen Krieg ohne ihre Zustimmung zu beginnen. Immer wieder verwiesen die Räte auf die Bestimmungen des Stettiner Friedens. Sowohl Schwedens als auch Dänemarks Verhandlungsführer hatten darin die Regelung künftiger Gegensätze an Treffen der Repräsentanten beider Reichsräte an der gemeinsamen Grenze gebunden. Dabei waren sie übereingekommen, ihre Könige seien an die entsprechenden Entscheidungen der Delegierten gebunden. Ignorierten die Monarchen das Abkommen, sollten die führenden Köpfe beider Reiche vom Eid gegenüber dem König entbunden sein. …

Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 7/2015.

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Prof. Dr. Jörg-Peter Findeisen

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