Während seiner Haft in Nürnberg im Dezember 1946 schrieb Karl Brandt, Hitlers Begleitarzt, seine Gedanken über die Ethik der Tötung behinderter Patienten im Rahmen des „Euthanasie“-Programms nieder. Dabei zitierte er auch den griechischen Tragödiendichter Sophokles, der sich als Priester dem Gott der Heilkunde, Asklepios, verschrieben hatte: „Kein kluger Arzt singt weinerlich Beschwörungslieder, wenn ein Schnitt das Übel heilt! Was ist das für ein Wort gegenüber diesen moralischen Klageliedern unseres Jahrhunderts! Damals die klare Menschlichkeit, heroisch – und heute eine widerwärtige Heuchelei!“.
Der 1904 im elsässischen Mülhausen (Mulhouse) geborene Brandt spielte eine Hauptrolle bei der Organisation und Umsetzung der ersten Massentötung der Nationalsozialisten, des sogenannten „Euthanasie“-Programms. Später, als Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, wurde er während des Zweiten Weltkriegs zur obersten medizinischen Autorität des Regimes. Ihm oblag auch die Verantwortung für die Forschung auf dem Gebiet der biologischen und chemischen Kriegführung. Die Ankläger der Alliierten erkannten Brandts Bedeutung innerhalb der Nazi-Führungsriege und machten ihn zum Hauptangeklagten im Nürnberger Ärzteprozess 1946/47. Der nun 42-jährige Brandt realisierte schnell, dass er im Fall einer Verurteilung weder seine Frau noch seinen elfjährigen Sohn jemals außerhalb der Gefängnismauern wiedersehen würde.
Karl Brandt vertrat die Ansicht, dass sich ein guter Arzt durch Stärke und Courage auszeichnete, getragen von dem Willen, der „Volksgemeinschaft“ zu dienen, unbeeinflusst von Mitleid. Er bewunderte die Unerschrockenheit, die Ärzte besitzen mussten, um über Leben und Tod zu entscheiden, ohne sich in ihren Entscheidungen von Schuldgefühlen oder Emotionen leiten zu lassen. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 04/2013.
Prof. Dr. Ulf Schmidt