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Pfalz contra Bayern

Streit im Hause Wittelsbach

Pfalz contra Bayern
Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz und Herzog Maximilian I. von Bayern waren Wittelsbacher. Doch darüber hinaus verband die Kontrahenten wenig: Die beiden Linien der Familie trennte vor allem die Konfession – und der Streit um die Kurwürde.

Daß der Konflikt zwischen zwei Linien eines Herrscherhauses kriegstreibende Wirkung gehabt haben soll, wirkt aus modernem Blickwinkel befremdlich und altertümlich. Streitigkeiten innerhalb einer Dynastie, mithin einer Großfamilie, erscheinen dem heutigen Betrachter als private Auseinandersetzungen, die leicht ins Zwielicht persönlicher Eitelkeiten und kleingeistiger Eifersüchteleien geraten. Jedenfalls scheinen sie außerhalb der eigentlichen politischen, geostrategischen oder wirtschaftlichen Dimensionen zu liegen, um deretwillen Staaten Konflikte austragen. Doch muß man sich vergegenwärtigen, daß die Dynastie in der politischen Welt der Vormoderne eine entscheidende Kategorie darstellte. Dies konnte auch gar nicht anders sein in einer Zeit, die sich politische Herrschaft stets konkret in der Person eines Fürsten vorstellte und noch keinen abstrakten, d. h. vom Fürsten losgelösten Begriff von Staatlichkeit entwickelt hatte. Ein regierender Fürst stellte bereits den „Staat“ dar, und seine Dynastie schuf über die einzelne Person des Regenten hinaus die Sicherheit einer fortdauernden Herrschaft: Ein Fürst ererbte die Herrschaft von seinem Vater und gab sie an seinen Sohn weiter – das Herrschergeschlecht sorgte für die Kontinuität von Herrschaft und stabilisierte damit politische Verhältnisse. In einer Dynastie wurde nicht allein die Herrschaft an sich von einer Generation auf die nächste weitergegeben; ein Herrschergeschlecht besaß zudem ererbte Rechte und Ansprüche, die es ebenfalls tradierte. Damit wurde dem jeweils regierenden Fürsten eine verbindliche Zielsetzung vorgegeben, die die Politik eines Territoriums maßgeblich mitgestaltete.

Solche Verhältnisse bestimmten im frühen 17. Jahrhundert die politische Welt, und so war der Dreißigjährige Krieg nicht nur ein Krieg der Konfessionen, er war nicht nur ein eskalierender Streit um die Verfassung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und nicht nur ein Konflikt zwischen den großen europäischen Mächten um die Vorherrschaft in Europa. Vielmehr prägte der Kampf der Dynastien um ihre Rechte und Ansprüche den Krieg mit, und speziell hier war der Konflikt zwischen zwei Linien des Hauses Wittelsbach einer der Faktoren, der dem Krieg über Jahre und Jahrzehnte hinweg immer neue Dynamik verlieh. Denn die „Pfalzfrage“, wie man den Streit um den Verbleib der pfälzischen Kurwürde bei der pfälzischen oder bayerischen Linie der Wittelsbacher nennt, rückte bereits zu Beginn des Krieges in den Vordergrund und fand erst mit dem Westfälischen Frieden eine dauerhafte Lösung.

Die beiden Protagonisten dieses Konflikts waren Friedrich V. von der Pfalz und Maximilian I. von Bayern. Beide höchst unterschiedliche Persönlichkeiten: der Pfälzer erschien als eher unbekümmerter Fürst und politisches Leichtgewicht, der Bayer hingegen als machtbewußter und hochtalentierter Realpolitiker. Jedoch darf man die Auseinandersetzung nicht als ein Duell zweier Fürsten mißverstehen. Vielmehr standen beide für eine bestimmte politische Konzeption, die kaum von persönlicher Neigung abhing, sondern viel mehr durch die Vorgeschichte beider Linien des Hauses Wittelsbach vorgeprägt war.

Die Ursache des innerdynastischen Zwistes zwischen Bayern und der Pfalz reichte weit ins Mittelalter zurück. Im Hausvertrag von Pavia im Jahre 1329 wurde nicht nur die endgültige Teilung in eine pfälzische und bayerische Linie festgelegt. Vor allem wurde vereinbart, daß die Kurwürde des Hauses Wittelsbach abwechselnd bei den Bayern und den Pfälzern sein sollte. Zunächst sollten letztere die Kurstimme wahrnehmen. Als aber wenige Jahre später, nämlich 1356, mit der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. das Verfahren der Königswahl reichsrechtlich fixiert und dabei die Zahl der Kurstimmen und ihrer Träger verbindlich festgelegt wurden, sahen sich die bayerischen Wittelsbacher zurückgesetzt. Für sie waren ihre im Vertrag von Pavia garantierten Ansprüche verletzt, und der faktische Verlust des Königswahlrechts stellte eine Zurücksetzung dar, mit der man sich in München nie abgefunden hat. Die Revision der Kurfrage wurde somit zu einem der bestimmenden politischen Ziele der bayerischen Linie. Schon im 16. Jahrhundert intensivierten sich die Bestrebungen um die Wiedergewinnung der Kur. Die bayerischen Herzöge waren überzeugt von dem Glanz und der Würde ihres Hauses im Reich, und die Kurwürde hätte der Dignität des bayerischen Fürstenhauses entsprochen. Dieses rein dynastische Interesse wurde aber noch durch den konfessionellen Gegensatz überlagert und verstärkt. Die Pfälzer waren mittlerweile zum Calvinismus übergetreten und wuchsen in eine führende Position unter den Calvinisten im Reich und auch auf europäischer Ebene hinein. Bayern hingegen war dem alten Glauben treu geblieben und profilierte sich noch vor den Habsburgern als Schutzmacht der wiedererstarkenden katholischen Konfession im Reich. Aus altgläubiger Perspektive erschien es nun besonders bedenklich, daß mit dem Pfälzer ein calvinistischer Kurfürst das Oberhaupt des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation mitwählen sollte. Gerade die sich verschärfenden konfessionellen Spannungen im Reich ließen die Kurfrage nur noch brisanter werden…

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Dr. Michael Kaiser

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