Während der Londoner Konferenz im Juni 1945 stritten die vier Siegermächte nicht nur über Verfahrensgrundsätze, Anklagepunkte und die Auswahl der Angeklagten, auch über die Wahl des Gerichtsorts war man uneins. Die sowjetischen Vertreter wollten die Spitzen des NS-Staats in der Reichshauptstadt Berlin vor Gericht stellen. Gegen einen Prozess in der Sowjetischen Besatzungs‧zone wehrte sich allerdings die amerikanische Delegation unter Führung von Robert H. Jackson. General Lucius D. Clay, der spätere Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone, schlug Nürnberg als möglichen Gerichtsort vor. Die „Stadt der Reichsparteitage“, in der das NS-Regime zwischen 1933 und 1938 vor den Augen der Weltöffentlichkeit seine Macht inszeniert hatte und in der 1935 die „Rassengesetze“ verkündet worden waren, besaß eine hohe Symbolkraft für die Alliierten.
Nürnberg, das im April 1945 von Einheiten der 7. US-Armee erobert worden war, war zugleich auch für viele Amerikaner zu Hause in den USA ein vertrauter Name: Die Sprengung des monumentalen Hakenkreuzes auf der Rednertribüne des Reichsparteitags‧geländes war in allen Kino-Wochenschauen zu sehen und stand repräsentativ für den amerikanischen Sieg über die „Nazis“…
Den vollständigen Text lesen Sie in DAMALS 5/2016.
Florian Diel / Andreas Mix